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PROJEKTIERUNG
4.3.2.2
Übergreifen berücksichtigen
4.3.3
Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
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B E T R I E B S A N L E I T U N G | deTec4 Core
S > 500 mm, deshalb:
S = 1600 mm/s × 0,32 s + 8 × (14 mm – 14 mm) = 512 mm
Wenn der Zugang zum Gefahrbereich durch Übergreifen (Hinüberreichen) über ein
senkrechtes Schutzfeld nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die Höhe des
Schutzfelds und der Mindestabstand der BWS bestimmt werden. Dies ist durch Ver‐
gleich der berechneten Werte auf Grundlage der möglichen Detektion von Gliedmaßen
oder Körperteilen mit den Werten, die sich durch das mögliche Hinüberreichen erge‐
ben, zu bestimmen. Der sich aus diesem Vergleich ergebende größere Wert ist anzu‐
wenden.
Abbildung 8: Beispielhafte Darstellung der Übergreifbarkeit von BWS. Links: nicht übergreifbares
Schutzfeld. Rechts: übergreifbares Schutzfeld.
Überblick
Die Lichtstrahlen des Senders können von reflektierenden Flächen und von streuenden
Medien abgelenkt werden. Dies kann dazu führen, dass ein Objekt nicht erkannt wird.
Daher müssen alle reflektierenden Flächen und Gegenstände (z. B. Materialbehälter,
Maschinentisch etc.) einen Mindestabstand a zum Schutzfeld einhalten. Dieser Min‐
destabstand a muss nach allen Seiten zum Schutzfeld eingehalten werden. Dies gilt
sowohl in horizontaler, vertikaler und schräger Richtung als auch an den Enden des
Sicherheits-Lichtvorhangs. Derselbe Bereich muss frei von streuenden Medien (z. B.
Staub, Nebel, Rauch) sein.
Der Mindestabstand a ist abhängig vom Abstand D zwischen Sender und Empfänger
(Schutzfeldbreite).
Abbildung 9: Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
a
D
8014252/ZOH3/2017-08-04 | SICK
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