PELLET-/HOLZ-HEIZOFEN DUAL
DE - Rev. 1.0
Es ist deshalb Vorschrift, einen Außenlufteintritt einzurichten, dessen vollständig freier Durchgang mindestens 100
cm
beträgt (runde Öffnung mit mindestens 20 cm Durchmesser und Schutz durch ein geeignetes feststehendes und
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grobmaschiges Gitter).
Handelt es sich bei der Wand hinter dem Gerät um eine Außenwand, empfiehlt es sich, die Öffnung in unmittelbarer
Nähe auf einer Höhe von ca. 20 cm vom Boden einzurichten
(siehe Beispiel in Abb.
A).
Falls der Lufteintritt nicht an der Wand hinter dem Gerät geschaffen werden kann, ist die Öffnung in einer Außenwand
des Raums zu bohren, in dem das Gerät installiert ist. Falls Die Zuluftöffnung nicht im Aufstellungsraum des Geräts
möglich ist, kann diese Öffnung in einem angrenzenden Raum ausgeführt werden unter der Bedingung, dass die
Durchgangsöffnung (Mindestdurchmesser 15 cm) permanent offen ist.
Die Öffnung muss außen durch ein festes Gitter geschützt werden. Das Schutzgitter muss regelmäßig kontrolliert
werden, um festzustellen, ob es nicht verstopft ist und dadurch verhindert, dass Frischluft einströmen kann. Alle
geschaffenen Außenlufteintritte stets frei von eventuellen Verstopfungen halten.
Die Norm UNI 10683 VERBIETET die Entnahme der Verbrennungsluft aus Garagen, Lagern mit brennbaren Materialien
oder Tätigkeiten mit Brandgefahr.
Den Außenlufteintritt nicht durch eine Rohrleitung mit dem Gerät verbinden. Wenn im Raum andere Heiz- oder
Abzugsgeräte vorhanden sind, müssen die Lufteintritte das für den einwandfreien Betrieb aller Geräte erforderliche
Luftvolumen garantieren.
Im Raum, in dem das mit Pellets betriebene Gerät installiert ist, dürfen nur Geräte vorhanden sein oder installiert
werden, die in Bezug auf den Raum hermetisch funktionieren (z.B. Gasgeräte vom Typ C, wie von UNI 7129 festgelegt)
oder jedenfalls den Raum in Bezug auf die Außenumgebung nicht in Unterdruck setzen.
Im selben Raum des Geräts verwendete Abzugsventilatoren können Betriebsprobleme beim Gerät verursachen.
Abb. A
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Fig. A
Rauchabzug und Anschluss an diesen
Der Rauchabzug ist ein grundlegendes Element für den einwandfreien Betrieb des Geräts. Der Mindestquerschnitt des
Rauchabzugs muss mit dem Wert übereinstimmen, der in der technischen Beschreibung des Geräts aufgeführt ist (180
mm). Jedes Gerät muss einen eigenen Rauchabzug ohne andere Zuführungen (Kessel, Kamine, Öfen usw.) aufweisen.
Die Größe des Rauchabzugsrohrs steht in engem Verhältnis zu seiner Höhe, gemessen ab der Mündung des Geräts bis
zur Basis des Schornsteins. Um den Zug zu garantieren, muss die Oberfläche des Rauchausgangs des Schornsteins
das Doppelte des Querschnitts des Rauchabzugs betragen. Die Leitung zum Ausstoß der Verbrennungsprodukte, die
vom Gerät mit künstlichem Zug erzeugt werden, muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- Undurchlässigkeit gegen die Verbrennungsprodukte und angemessene, nichtleitende und den Betriebsbedingungen
angepasste Isolierung (vgl. UNI 9615).
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