Aufbau- und Bedienungsanleitung
Dauerbrandofen Zeno
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller
Arbeiten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung
kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der
Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Dauerbrandöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt
zu beachten (Musterbauordnung, Bauordnung der einzelnen
Bundesländer, Feuerungs verordnungen, DIN 18160 Teil 1
und Teil 2, EN 13384, EN 13240 sowie örtliche Vorschriften).
Um die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu
gewährleisten, ist vor der Installation des Dauerbrandofens der
zustän dige Schornsteinfegermeister zu informieren. Er wird Sie
beraten und den ordnungsgemäßen Anschluss des Dauerbrand-
ofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Dauerbrandofens ist eine
ebene, trag fähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Bau-
stoffen besteht oder durch eine nicht brennbare Unterlage
geschützt sein muss. Die Unterlage ist so zu bemessen, dass sie
vor dem Ofen mindestens 50 cm und an den Seiten mindestens
30 cm über die Feuerraumöffnung bzw. Grundfläche des Ofens
hinausragt. Im HARK- Zubehörprogramm finden Sie hierfür ge-
eignete Bodenplatten. Von der Rückseite und den Seiten flächen
der Dauerbrandofen verkleidung ist ein Wandabstand von 20 cm
einzuhalten.
Falls der Boden, auf dem Sie den Dauerbrandofen Zeno aufstellen,
uneben sein sollte, können Sie die Justierfüße des Ofens mit einem
13ner Maulschlüssel einstellen (siehe Zeichnung Ersatzteile).
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln, Dekostoffen und ähnlichem ein Mindest-
abstand von 80 cm eingehalten werden (gemessen von der
Vorderkante der Feuerraum öffnung). Der Abstand kann auf 40 cm
verringert werden, wenn ein beidseitig belüfteter Strahlungsschutz
vorhanden ist (Abb. A).
Abbildung A
im Kamin- & Kachelofenbau
Frischluftzufuhr
Da Dauerbrandöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind,
die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen,
muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr
sorgen! Dauerbrandöfen der Bauart 1 (selbstschließende
Feuerraumtür) benötigen ein Raum volumen von mindestens
4 m
pro Kilowatt Nennwärmeleistung. Bei kleineren Räumen,
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abgedichteten Fenstern und Türen oder sonstigen Beeinträchti-
gungen einer ausreichenden Luftzufuhr (zum Beispiel weitere
Feuer stätten, mechanische Entlüftungen), muss für eine zu-
sätzliche Frischluftzufuhr gesorgt werden, z.B. durch den Einbau
einer Luftklappe in der Nähe des Dauerbrandofens oder die
Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in
einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller). Die
Verbrennungs luftleitung sollte mit einer Absperrklappe in Ofen-
nähe versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder
in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate Ver-
brennungs luft leitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimen sionieren.
Eine Küchendunstabzughaube, die sich im Raumluftverbund mit
dem Dauerbrandofen befindet, kann den Betrieb der Feuerstätte
ebenfalls be einträchtigen, da sie dem Raumverbund große
Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raumverbund durch
eine entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder zugeführt
oder die Dunstabzughaube mit einem Fensterkontaktschalter
versehen werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für aus-
reichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Bei dem Dauerbrandofen Zeno besteht darüber hinaus die
Möglichkeit, eine Verbrennungsluftleitung mit Hilfe eines
Flexrohres aus dem Außenbereich direkt am Dauerbrandofen
anzuschließen. An der Rückseite des Dauerbrandofens befindet
sich ein Anschlussstutzen für die „externe Verbrennungsluftzufuhr"
(siehe Abb. B), an den das Flexrohr mit Hilfe einer Klemmschelle
angeschlossen werden kann. Die Materialien für die Frischluft-
leitung sind im HARK – Zubehörprogramm erhältlich. Diese
„externe Verbrennungsluft zufuhr" ist bei Niedrigenergiehäusern
mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung erforderlich, um das
Verhältnis zwischen Be- und Entlüftung durch den Betrieb des
Dauerbrandofens nicht zu stören.
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Dauerbrandofens müssen die bestehen-
den Gesetze der Landesbauordnung, örtliche feuerpolizeiliche
und baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Dauerbrandofen muss an einen, für feste Brennstoffe ge-
eigneten, Schornstein angeschlossen werden.
Der Schornstein ist entsprechend den Anforderungen der
DIN 18160 Teil 1 auszuführen und nach EN 13384 zu
bemessen.
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