GARANTIE DER LEICA CAMERA AG
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem wohl überlegten Kauf. Mit dieser
Leica Sofortbild-Kamera haben Sie ein weltbekanntes Markenpro-
dukt erworben.
Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber
Ihrem Verkäufer erhalten Sie für diese Leica Sofortbild-Kamera zu-
sätzlich von der Leica Camera AG für zwei Jahre Garantieleistungen
nach den nachstehenden Regelungen. Die Leica Garantie schränkt
mithin weder die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach dem
jeweils geltenden nationalen Recht, noch die Rechte des Verbrau-
chers gegenüber dem Händler aus dem zwischen beiden geschlos-
senen Kaufvertrag ein.
Leica Camera AG
REGELUNGEN DER GARANTIE
Mit dem Kauf dieser Leica Sofortbild-Kamera haben Sie ein Produkt
erworben, das nach besonderen Qualitätsrichtlinien hergestellt und
in den einzelnen Fertigungsstufen durch erfahrene Spezialisten ge-
prüft wurde.
Die für dieses Produkt vorgesehene Garantie von zwei Jahren wird
von uns ab dem Tag des Verkaufs durch den Händler unter folgen-
den Bedingungen übernommen:
1) In der Garantiezeit werden Beanstandungen, die auf Fabrika-
tionsfehlern beruhen, kostenlos, und zwar nach eigenem Er-
messen durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder
Umtausch in ein gleichartiges einwandfreies Erzeugnis behoben.
Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus
welchem Rechtsgrund im Zusammenhang mit dieser Garantie,
sind ausgeschlossen.
2) Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen, wenn der betref-
fende Mangel auf unsachgemäße Behandlung – wozu auch die
Verwendung von Fremdzubehör zählen kann – zurückzuführen
ist, ein Eingriff von nicht autorisierten Personen und Werkstätten
durchgeführt wurde oder die Fabrikationsnummer unkenntlich
gemacht wurde.
3) Garantie-Ansprüche können nur bei Vorlage des Kaufbelegs –
versehen mit Kaufdatum, Adresse und Unterschrift des Händlers
– geltend gemacht werden.
4) Bei Inanspruchnahme der Garantie leiten Sie die Leica So-
fortbild-Kamera bitte zusammen mit dem Kaufbeleg und einer
Schilderung der Beanstandung der Customer Care-Abteilung der
Leica Camera AG oder einer Leica Landesvertretung zu.
5) Touristen steht im Bedarfsfall unter Vorlage des Kaufbelegs die
Vertretung des jeweiligen Reiselandes gemäß den Regelungen
der Garantie der Leica Camera AG zur Verfügung.
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