kann. Die Größe und Beschaff enheit
dieser Zone ist je nach Neigungswinkel
des Daches verschieden, daher ist
es notwendig, die in den unten
stehenden Abbildungen angegebenen
Mindesthöhen einzuhalten.
Der Schornsteinkopf darf keine
mechanischen
Absaugvorrichtungen
besitzen.
FLACHDACH
50 cm
< 5 m
Abbildung 5.9
ANSCHLUSS AN ÄUSSERE
ZULUFTLEITUNGEN
Um einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,
muss das Gerät über die nötige Zuluft verfügen, und
zwar über Außenluftzuleitungen. Die Zuluftzuleitungen
müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:
1.
Einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens
80 cm2 haben.
2.
Sie müssen mit Gittern, Maschendraht oder
geeigneten Schutzvorrichtungen geschützt sein,
die jedoch nicht den unter Punkt 1 genannten
Mindestquerschnitt verringern dürfen; außerdem
sind sie so anzuordnen, dass sie möglichst nicht
verstopfen können.
Wenn die Verbrennungsluft direkt von Außen mittels
eines Rohrs abgeleitet wird, muss außen ein Bogen nach
unten oder eine Windschutzvorrichtung montiert und
es dürfen keinerlei Gitter oder Ähnliches angebracht
werden. (es wird empfohlen, die Luftzuführung direkt
mit dem Installationsraum verbunden auszuführen,
auch wenn die Luft von außen mittels eines Rohrs
zugeführt wird). Die Luftzufuhr kann auch über einen
angrenzenden Raum erfolgen; dabei ist nur darauf
zu achten, dass die Zufuhr frei über permanente
Öff nungen, die nach Außen gehen, erfolgt.
ANSCHLUSS AN DIE RAUCHGASABZUGSANLAGE
Dachneigung
50 cm
< 5 m
> 5 m
SCHORNSTEINKÖPFE, ABSTÄNDE UND ANORDNUNGEN
Abstand zwischen
First und Schornstein
β
A (m)
< 1,85
15°
> 1,85
< 1,50
30°
> 1,50
< 1,30
45°
> 1,30
< 1,20
60°
> 1,20
GENEIGTES DACH
Abstand > A
Abstand < A
H min
β
Der an den Installationsraum angrenzende Raum darf
gegenüber der Außenumgebung keinen Unterdruck
bekommen, der durch den entgegengesetzten Zug
hervorgerufen werden kann, wenn in diesem Raum
ein anderes Gerät oder eine Absaugvorrichtung
betrieben werden. Im angrenzenden Raum müssen
die permanenten Öff nungen den oben beschriebenen
Anforderungen entsprechen. Der angrenzende Raum
darf nicht als Garage oder Lager für brennbare Stoff e
benutzt werden und vor allem nicht für Tätigkeiten,
die Brandgefahr mit sich bringen.
SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN
Unabhängig von den Herstellungsmaterialien müssen
die Verkleidungen eine selbsttragende Konstruktion
hinsichtlich der Heizeinheit bilden und dürfen mit
dieser nicht in Berührung stehen.
Balken und Ausbauten aus Holz bzw. brennbarem
Material müssen sich außerhalb der Strahlungszone
des Feuerraums befi nden oder ausreichend isoliert
sein.
Sollten
sich
Bedachungen
wärmeempfi ndlichem
dazwischen eine Schutzmembran aus isolierendem
Mindesthöhe des Schornsteins
(gemessen ab Auslass)
H (m)
0,50 m über First
1,00 m über Dach
0,50 m über First
1,30 m über Dach
0,50 m über First
2,00 m über Dach
0,50 m über First
2,60 m über Dach
50 cm über First
RÜCKFLUSSZONE
Abbildung 5.10
oberhalb
des
Wärmeerzeugers
aus
brennbarem
Material
befi nden,
Höhe der
Rückfl usszone
oder
ist
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