ENTSORGUNG
I N N O VAT I O N S
FOR MOBILE LIFE
Gemäß Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 151 vom 25. Juli 2005 „Ausführung
der Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG, 2003/108/EG, bezüglich einer reduzierten
Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten
sowie der Entsorgung des Mülls".
Das Symbol der mit einem Kreuz versehenen Mülltonne weist darauf hin, dass das Produkt am Ende
seiner Nutzungszeit vom übrigen Müll getrennt und nicht zusammen mit dem Hausmüll zu entsor-
gen ist.
Der Benutzer ist entsprechend verpflichtet, die Einrichtung am Ende ihrer Nutzungszeit in angemes-
senen Mülltrennungszentren für elektrotechnischen und elektronischen Müll zu entsorgen, die ihm
von seiner Herkunftsgemeinde genannt werden.
Die zweckmäßige Mülltrennung für ein späteres Recycling, die Ausschlachtung des Geräts und eine
umweltgerechte Entsorgung trägt dazu bei, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesun-
dheit zu vermeiden und begünstigt die Wiederverwendung und das Recycling der Gerätemateria-
lien.
Eine widerrechtliche Entsorgung des Produkts durch den Benutzer hat die Anwendung von von den
geltenden Vorschriften vorgesehenen Verwaltungsstrafen zur Folge.
INFORMATIONEN
6.1 Kundendienst
ACHTUNG! Das Gerät darf ausschließlich von hierzu befugtem Fachpersonal repariert
werden (siehe Absatz 5.5 zu den Kundendienstzentren). Der Benutzer kann einzig auf die-
ser Grundlage davon ausgehen, dass der Gerätebetrieb auch zukünftig sicher ist, er keinen
Verfall der Garantie riskiert und, dass ausschließlich Originalersatzteile verwendet werden
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