GARANTIEBEDINGUNGEN
Migatronic (im Folgenden als "der Lieferant" bezeichnet) führt
während des gesamten Produktionsprozesses eine ständige
Qualitätskontrolle sowie im Rahmen der Qualitätssicherung eine
abschließende Funktionsprüfung der komplett montierten
Schweißmaschinen durch.
Der Lieferant leistet gemäß den nachfolgenden Bedingungen
eine Garantie auf Behebung von Defekten an
Schweißmaschinen, wenn innerhalb der Garantiezeit
nachgewiesen werden kann, dass diese Defekte auf Material-
oder Verarbeitungsfehlern beruhen.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für neue
Schweißmaschinen, zwölf Monate für neue Zubehörartikel und
sechs Monate für Ersatzteile ab Datum der Rechnungsstellung
an den Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem Händler
des Lieferanten. Die Originalrechnung dient als Nachweis für die
Garantiezeit.
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate oder maximal 1.800
Betriebsstunden für die CoWelder-Lösung ab Datum der
Rechnungsstellung an den Endverbraucher von dem
Lieferanten oder dem Händler des Lieferanten. Die
Originalrechnung dient als Nachweis für die Garantiezeit.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für neue
Schweißmaschinen, die in Roboter-, Automations- bzw.
CoWelder-Lösungen eingebaut sind, ab Datum der
Rechnungsstellung an den Endverbraucher von dem
Lieferanten oder dem Händler des Lieferanten. Die
Originalrechnung dient als Nachweis für die Garantiezeit.
Die Garantiezeit kann für ausgewählte Teile auf bis zu 60
Monate verlängert werden durch Registrierung von neuen
Schweißmaschinen auf www.migatronic.com spätestens 30
Tage ab dem Kaufdatum. Folgende Schweißmaschinen fallen
unter die erweiterte Garantiezeit: Automig, Automig-i, MIGx-
Serie, Omega-Serie, Sigma-Serie, Sigma Galaxy, Pi-Serie, Pi
Plasma, Zeta.
Schweißbrenner und Zwischenschlauchpakete werden als
Verschleißteile angesehen, und nur Defekte, die innerhalb von
12 Monaten nach Lieferung auftreten und durch Material- oder
Verarbeitungsfehler verursacht werden, werden als Garantiefall
anerkannt.
Weder verlängern noch erneuern Garantiereparaturen die
Garantiezeit.
Jeglicher Transport von Gütern oder Personen im
Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ist nicht
Bestandteil der Garantie des Lieferanten und erfolgt auf eigene
Rechnung und eigenes Risiko des Käufers.
Siehe auch die kompletten Garantiebedingungen auf
www.migatronic.com
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