Achtung! Folgende Hinweise
sollten Sie, im Interesse Ihrer eigenen
Sicherheit, unbedingt beachten:
– Arbeiten an der Gasanlage dürfen nur
von qualifizierten Fachkundigen durchge-
führt werden.
– Die Gasanlage darf auf keinen Fall an
das Stadt- oder Ferngasnetz angeschlossen
werden.
– An der Gasanlage dürfen Sie keine
Änderungen vornehmen.
– Aus Sicherheitsgründen muss alle 2 Jah-
re und nach jedem Öffnen der Gasanla-
gen-Verschraubungen unbedingt eine
Dichtigkeits- und Funktionsprüfung der
Anlage durch dazu befugte Sachkundige
durchgeführt werden.
Verantwortlich für die Veranlassung der
regelmäßigen Überprüfung ist der Fahr-
zeughalter.
– Schließen Sie vor jeder Fahrt und vor
längerer Betriebspause alle Gasabsperr-
ventile.
Betriebshinweise
– Der Gasschlauch zwischen Druckregler
und Gasanlage ist regelmäßig zu prüfen.
Im Falle einer tatsächlichen oder anzuneh-
menden Undichtigkeit ist er sofort zu
erneuern.
Dabei ist zu beachten, dass auch der neue
Schlauch der abgedruckten Norm auf dem
alten Schlauch entspricht.
– Die Bodenentlüftung im Gasflaschen-
fach darf nicht verschlossen werden (z.B.
durch Schneematsch, Putzlappen), damit
im Falle einer Undichtigkeit das Gas
ausströmen kann.
In regelmäßigen Abständen ist die Boden-
entlüftung zu überprüfen!
– Das Gasflaschenfach muss zum Fahr-
zeuginnenraum dicht und sicher verschlos-
sen sein.
Hinweis: Für gewerblich genutzte Fahrzeu-
ge muss die Gasanlage nach Vorschriften
der Berufsgenossenschaft überprüft werden.
67