16. SERVICE-ZERTIFIKAT
DE DIETRICH Produkte sind unter Anwendung der strengsten Qualitäts-Managementsysteme entwickelt und produ-
ziert worden. Sollten Sie trotzdem einmal mit der Funktion unzufrieden sein, so wenden Sie sich bitte immer an den
Ersteller der Heizungsanlage, Ihren Heizungsfachmann. Wir informieren Sie hiermit über den Service, den wir dem
Fachhandel bzw. dem Heizungsfachbetrieb bieten.
1. Wir beheben kostenlos reproduzierbare Mängel, die
nachweislich auf Material und/oder Fertigungsfehler
unserer Produkte zurückzuführen sind.
2. Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate. Sie
beginnt am Tag der Auslieferung des Produktes ab
Lager Fachgroßhandel unter der Voraussetzung, dass:
das Produkt durch eine konzessionierte Fach-
●
firma, unter Beachtung der geltenden Gesetze,
Normen, Verordnungen und Vorschriften instal-
liert und in Betrieb genommen wurde,
die Anlage durch eine konzessionierte Fachfir-
●
ma, bei privater Nutzung mind. einmal jährlich
und bei kommerzieller Nutzung, entsprechend
unserer Herstellerverweise, sachgemäß gewartet
wurde und
das auf den Heizkessel abgestimmte De Dietri-
●
ch Produktzubehör sowie Original Ersatzteile ver-
wendet wurden.
3. Mängelansprüche können nur unter Vorlage der Ori-
ginalrechnung über die Installationen und der Rech-
nung/en über die regelmäßige Wartung geltend
gemacht werden.
4. Von allen Mängelansprüchen ausgenommen sind: die
unsachgemäße Bedienung, Nutzung, falsche Einstel-
lung und Brennerauswahl, Überbelastung, Korrosion
und Steinablagerung im Wärmeaustauscher sowie Teile,
die dem natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B.
Dichtungen/Dichtringe, Düsen, Filter, Zünd- und Über-
wachungselektroden, Batterien, Anoden, Stauscheiben
für Flammenköpfe, Thermoelemente, Zündbrenner,
Elektrodenblöcke, Filter für Ölpumpen, Gasfilter usw.
und Verschleißteile die im Rahmen von Wartungsarbei-
ten zyklisch ausgetauscht werden müssen.
5. Die Behebung der von uns anerkannten Mängel
erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile
nach unserer Wahl unentgeltlich instandsetzen oder
durch einwandfreie Teile ersetzen, wobei ersetzte Teile
in unser Eigentum übergehen.
6. Mängelansprüche müssen unverzüglich innerhalb 14
Tage nach Erkennen des Mangels schriftlich, aber
immer innerhalb der Gewährleistungszeit (24 Monate)
bei einer konzessionierten Fachfirma, die das/die Pro-
dukt/e installiert hat geltend gemacht werden.
7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf
Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind, soweit gesetz-
lich zulässig, ausgeschlossen.
8. Mängelansprüche sind ausschließlich auf Nacherfül-
lung beschränkt.
9. Gesetzliche Rechte werden durch die Bestimmungen
dieses Service-Zertifikat nicht eingeschränkt.
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TR102A