Die Projektionen dürfen nur im abgesperrten Showlaserbereich dargestellt werden. Bitte beachten Sie die
Hinweise unter Showlaserbereich.
Elektrischer Anschluss
Dieses Produkt ist nur für den Anschluss an 9 V Gleichspannung zugelassen
Das Gerät darf nur mit dem beiliegenden Netzteil betrieben werden. Der Netzadapter ist nach Schutzklasse
2 aufgebaut und der Laser entspricht Schutzklasse 3.
Montage
Das Gerät darf nur über den Montagebügel installiert werden. Um eine gute Luftzirkulation zu gewährleisten,
muss um das Gerät ein Freiraum von mindestens 50 cm eingehalten werden.
Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der
Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
Das Gerät ist immer mit einem geeigneten Sicherungsseil zu sichern.
Anzeige
Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 dem zuständigen
Unfallversicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht) drei Tage
vor der ersten Inbetriebnahme anzuzeigen.
Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten: Hersteller der Lasereinrichtung, Laserklasse, Strahlungs-
leistung bzw. -energie, Wellenlänge(n), gegebenenfalls Impulsdauer und Impulswiederholfrequenz.
Inbetriebnahme
Lasereinrichtungen müssen entsprechend ihrer Klasse und Verwendung mit den für einen sicheren Betrieb
erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein.
Nehmen Sie das Gerät erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht haben.
Lassen Sie das Gerät nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit dem Gerät auskennen. Wenn Geräte
nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unsachgemäßer Bedienung!
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am
Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie
z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, etc. verbunden.
3.1 Rechtliche Hinweise
Beim Betreiben einer Laser-Einrichtung lässt sich je nach Laserklassifzierung eine Laserstrahlung erzeugen,
die zu irreparablen Augen- und/oder Hautschäden führen kann.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Laserstrahlung" und den Betrieb in Deutschland die folgenden
Rechtsgrundlagen:
DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen
und Benutzer-Richtlinien"
DIN 56912 "Showlaser und Showlaseranlagen; Anforderungen und Prüfung"
oder DIN-Taschenbuch 342 "Veranstaltungstechnik"
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Laserstrahlung BGV B2:
http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/93/inhalt.htm
oder
http://www.verwaltung.uni-dortmund.de/arbeitsschutz/internet/Gesetze/GUV/uvv2_20.pdf
oder
http://www.lzk-bw.de/PHB/handbuch/download/D37341-678608023-4499.doc
Merkblatt "Lasergeräte in Diskotheken und bei Show-Veranstaltungen"
http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/medizinprodukte_strahlensch/strahlenschutz/LASER/laser.pdf
www.din.de
http://www.dthg.de
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www.din.de
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