< 100 kW
< 50 kW
0
Bild 8
Anforderungen an Füllwasser für
Einzelgeräte bis 100 kW
1
Wasservolumen über die gesamte Lebensdauer des Heiz-
3
geräts (in m
)
2
Wasserhärte (in °dH)
3
Unbehandeltes Wasser nach Trinkwasserverordnung
4
Oberhalb der Grenzkurve sind Maßnahmen erforderlich.
Systemtrennung direkt unter dem Heizgerät mithilfe eines
Wärmetauschers vorsehen. Wenn dies nicht möglich ist,
bei einer Buderus-Niederlassung nach freigegebenen
Maßnahmen erkundigen. Ebenso bei Kaskadenanlagen.
• Wenn die tatsächlich benötigte Füllwassermenge grö-
ßer ist als das Wasservolumen über die Lebensdauer
(
Bild 8), ist eine Wasserbehandlung erforderlich.
Dabei nur durch Buderus freigegebene Chemikalien,
Wasseraufbereitungsmittel o. Ä. einsetzen.
• Freigegebene Maßnahmen zur Wasserbehandlung bei
Buderus erfragen. Weitere Hinweise im Buderus
Arbeitsblatt K8.
• Es ist nicht gestattet, das Wasser mit Mitteln wie z. B.
pH-Wert erhöhenden/senkenden Mitteln (chemischen
Zusatzstoffen) zu behandeln.
B Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spülen.
Sanitärtrinkwasser
(Zufuhr Warmwasserversorgung)
Ausschließlich unbehandeltes Leitungswasser verwen-
den. Grundwasser ist nicht gestattet.
Logamax plus GB172 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
5.3
Als Zubehör gibt es das Ausdehnungsgefäß
8 738 800 475 für den Einbau ins Gerät.
Für den Anschluss eines externen Ausdehnungsgefäßes
den dafür vorgesehenen Anschluss verwenden
(
Bild 9).
30
6 720 619 605-44.1O
Bild 9
Geräte ohne Ausdehnungsgefäß
Anschluss externes Ausdehnungsgefäß
GB172-14/20/24
5
Installation
6 720 619 605-42.1O
25