Vor der Installation HD Writer LE 3.0
Durch die Installation oder den Gebrauch der nachstehend definierten Software erklären Sie Ihre
Annahme der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Falls Sie die Bestimmungen dieser
Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software weder installieren noch benutzen.
Endverbraucher-Lizenzvereinbarung
Hiermit wird Ihnen (im Weiteren als
"Lizenznehmer" bezeichnet) eine Lizenz zum
Gebrauch der in dieser Endverbraucher-
Lizenzvereinbarung (im Weiteren als
"Vereinbarung" bezeichnet) definierten Software
unter der Voraussetzung erteilt, dass Sie sich
mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser
Vereinbarung einverstanden erklären.
Die folgenden Hinweise enthalten wichtigen
Informationen hinsichtlich des
Haftungsausschlusses von Panasonic Corporation.
Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch,
um sich mit den nachstehenden Bestimmungen
vertraut zu machen.
Artikel 1 Lizenz
Hiermit wird dem Lizenznehmer das Recht zum
Gebrauch der Software (der Sammelbegriff
"Software" umfasst die Software sowie sonstige
Informationen, z. B. Handbücher, die vom
Lizenznehmer von der Panasonic-Website
heruntergeladen wurden) erteilt, doch werden
keinerlei Rechte an Patenten, Copyrights,
Warenzeichen und Fabrikgeheimnissen bezüglich
der Software an den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Nutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf die Software nur in dem
Umfang, in dem dies ausdrücklich in dieser
Vereinbarung gestattet wird, nutzen, kopieren,
modifizieren, sie an Dritte übergeben, vermieten,
leasen oder verleihen, ob gratis oder gegen Entgelt,
und er darf Dritten nicht gestatten, die Software zu
nutzen, zu kopieren oder zu modifizieren.
Artikel 3 Einschränkungen zum Kopieren dieser
Software
Der Lizenznehmer darf ausschließlich für
Sicherungszwecke eine einzige Kopie,
vollständig oder teilweise, der Software erstellen.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software
ausschließlich auf einem einzigen Computer
verwenden. Außerdem darf der Lizenznehmer
die Software nicht zum Zweck gewerblicher
Software-Hosting-Dienste verwenden.
Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilieren
oder Disassemblieren
Der Lizenznehmer darf keinerlei Reverse
Engineering, Dekompilieren oder
Disassemblieren an der Software ausführen,
außer soweit dies im Land, in dem der
Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, gesetzlich
gestattet ist. Panasonic und deren
Vertriebsorganisationen und Fachhändler
übernehmen keinerlei Haftung für Defekte der
Software oder Schäden seitens des
Lizenznehmers, die auf ein Reverse Engineering,
Dekompilieren oder Disassemblieren an der
Software zurückzuführen sind.
Artikel 6 Haftungsausschluss
Die Software wird so geliefert, wie sie ist, ohne
jegliche ausdrückliche oder implizite Gewähr,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
Garantien der Nichtverletzung von Rechten
Dritter, der Gangbarkeit und/oder Eignung zu
einem bestimmten Zweck. Außerdem
übernimmt Panasonic keinerlei Haftung dafür,
dass der Betrieb der Software ohne
Unterbrechung und Fehler erfolgt. Panasonic
und deren Vertriebsorganisationen und
Fachhändler übernehmen keinerlei Haftung für
Schäden, die dem Lizenznehmer durch den
Gebrauch der Software oder im
Zusammenhang mit der Software erwachsen.
Artikel 7 Ausfuhrkontrolle
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software
in jedweder Form weder zu exportieren noch
erneut in ein anderes Land auszuführen, ohne die
ggf. im Land, in dem der Lizenznehmer seinen
Wohnsitz hat, gesetzlich vorgeschriebenen
Exportgenehmigungen einzuholen.
Artikel 8 Außerkrafttreten der Lizenz
Die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser
Vereinbarung erteilten Rechte erlöschen
automatisch, falls der Lizenznehmer
irgendwelche Bestimmungen und Bedingungen
dieser Vereinbarung verletzt. In einem solchen
Fall ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, die
Software und die gesamte dazugehörige
Dokumentation sowie alle ggf. davon erstellten
Kopien auf eigene Kosten zu zerstören.
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