Gewährleistung und Garantie
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Gewährleistung und Garantie
Diese Information gilt ergänzend zu unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" vom 2007-01-01.
Unsere Produkte nebst Zubehörprogramm sind Qualitätserzeugnisse, die von neutralen Prüfstellen
zertifi ziert werden. Sie sind unter Beachtung der derzeitigen technischen Erkenntnisse konstruiert und
werden. Sie werden unter Verwendung qualitativ hochwertigen Materials sorgfältig gebaut.
Da es sich um technische Geräte handelt, sind für deren Verkauf, Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme
besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb wird vorausgesetzt, dass bei der Aufstellung und der
erstmaligen Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb die Angaben des Herstellers sowie die jeweils geltenden
baurechtlichen Vorschriften und technischen Regeln beachtet worden sind. Durch sorgfältige Beachtung
der Bedienungsanleitung wird Ihnen für viele Jahre ein unvergleichlicher Heizgenuss gewährt. Spezifi sche
Bauteile oder Komponenten sind dabei regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen bzw.
nachzubessern.
Sachmängel an neu hergestellten Produkten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sind direkt mit
dem Anlagenersteller / Fachbetrieb zu klären. Verschleißteile besitzen aufgrund ihrer Beschaffenheit für die
geplante Nutzung nur eine begrenzte Lebensdauer. Verschleißteile sind insbesondere Teile, die unmittelbar
mit dem Feuer in Berührung kommen, z.B. Temperatursensoren oder Dichtungen. Beachten Sie bitte, dass
die eingeschränkte Lebensdauer von Verschleißteilen auch Auswirkung auf die Gewährleistung haben kann.
Der durch den Betrieb bedingte Verschleiß ist kein anfänglicher Sachmangel und dementsprechend auch
kein Gewährleistungsfall.
Ebenfalls ausgenommen sind alle Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teile, die verursacht worden
sind durch äußere chemische oder physikalische Einwirkung bei Transport, Lagerung, unsachgemäße Auf-
stellung und Benutzung, falsche Bedienung, Verwendung ungeeigneter Brennstoffe und mechanische,
chemische, thermische und elektrische Überbelastung.
Der Hersteller haftet im Rahmen der Garantie nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch das
Gerät verursacht werden. Ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung besteht nicht, es sei denn, der
Hersteller ist nicht in der Lage, den Mangel oder den Schaden innerhalb einer angemessenen Frist zu
beheben. Sofern ein Garantiefall auftritt, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Anlagenersteller.
Bei Nichtbeachten der Bedienungs- und Montageanleitung erlischt die Gewährleistung,
wie auch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Jegliche bauliche Veränderung des LUC ist unzulässig.
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