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Produkthaftung; Garantie - Assa Abloy Besam SW100 Bedienungsanleitung

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Produkthaftung

Gemäß Richtlinien ist der Eigentümer bzw. Betreiber der Ausrüstung für folgende Punkte verantwort-
lich:
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung ordnungsgemäß funktioniert, damit ein sicherer
Betrieb gewährleistet ist und kein Risiko für Personen besteht.
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung von einer Person betrieben, gewartet und re-
gelmäßig kontrolliert wird, die nachweislich dazu befähigt ist und mit den gültigen Bestimmungen
vertraut ist.
dass die mitgelieferten Dokumente „Service Log Book" (Serviceprotokollheft) und „Abnahmetest
am Montageort und Risikobewertung" (PRA-0007) für die Wartungs- und Servicedokumentation
verfügbar gehalten werden
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Kontrolle die Notöffnungsfunktion (falls vorhanden)
überprüft wird.
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Brandschutztüren die Schließkraft der Türgröße entspricht
(falls zutreffend).

Garantie

ASSA ABLOY Entrance Systems gewährt bei einem ordnungsgemäßem Betrieb und Service seiner
Produkte für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum eine Garantie auf Material- und
Herstellungsfehler. Dieser Garantieanspruch ist nur für den ursprünglichen Käufer der Ausrüstung
gültig.
ASSA ABLOY Entrance Systems gewährt eine Garantie auf den grundlegenden Betrieb der Software
gemäß der Funktionsbeschreibung sowie dafür, dass diese auf unbeschädigten Medien aufgenommen
wurde.
Die von ASSA ABLOY Entrance Systems gewährte Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Bereiche:
Fehlerfreiheit und unterbrechungslose Verwendung der Software
natürliche Abnutzung bzw. Verschleißerscheinungen am System
Sicherung, Batterien und Glasschäden
durch eine nicht von ASSA ABLOY Entrance Systems durchgeführte Montage verursachte Regel-
differenzen
Systeme, die geändert oder durch Vandalismus oder falsche Verwendung beschädigt wurden
Systeme, die zusätzlich mit Teilen bzw. Ersatzteilen ausgestattet wurden, die nicht als Original-
teile von ASSA ABLOY Entrance Systems gekennzeichnet sind
nicht erforderliche Kontrollbesuche, die auf mangelhafte Kommunikation seitens des Kunden
zurückzuführen sind (Tür funktioniert bei Ankunft des Besam-Technikers, Zurückstellung, unter-
brochene Stromversorgung)
Einstellungen (Schließ- und Öffnungsgeschwindigkeit sowie Erkennungsfeldradar) auf Kunden-
wunsch (außer Betriebseinstellungen, die zu Gefahrensituationen führen könnten).
Wasserschäden
ungünstige Witterungsverhältnisse
Schäden, die direkt oder indirekt auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich
des jeweiligen Unternehmens innerhalb von ASSA ABLOY Entrance Systems liegen, wie Arbeits-
konflikte, Brand, Naturkatastrophen, umfassende Mobilisierung der Streitkräfte, Aufstände, Re-
quirierung, Beschlagnahme, Embargo, eingeschränkte Stromversorgung und mangelhafte oder
verspätete Lieferung seitens eines Zulieferers aufgrund eines oben genannten Punktes
Hinweis:
Die Nichteinhaltung der Pflege- und Wartungsempfehlungen des Herstellers führt zum Erlöschen
des Garantieanspruchs.
1005099-DE-8.0
Ausgabe vom 2015-04-10
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