Österreich
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglück-wünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem
Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des Konsu-
mentenschutzgesetzes gemäß den nachstehen-den Bedingungen, eine besondere Garantie ein,
die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen
Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfeh-len daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt
werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße
Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und
Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen
wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein
Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.Von der Garantiezusage
ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen, Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät innerhalb
angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen, insbe-sondere Transport-, Weg-, Arbeits-, und Materialkosten
werden von uns getragen. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese
Garantie nicht eingeräumt. Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort,
sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Ver-längerung der Garantiefrist noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantie-frist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, ins-besondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleis-tungsanspruch des Kunden gegen den Händ-ler, bei
dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, Sie darauf aufmerksam zu
machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere
Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE : HERZIGGASSE 9 A-1230 WIEN
VERTRIEB TELEFON : (01) 866 40-200
VERTRIEB TELEFAX : (01) 866 40-250
KUNDENDIENST TELEFON : (01) 866 40-330
KUNDENDIENST TELEFAX : (01) 866 40-300
WIEN FN 98903 x - DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702 - UID: ATU 14758207
juno-electrolux 25