DEUTSCH
Für die unerlässliche Frischluftzufuhr in den Raum
muss eine ähnliche Direktöffnung nach außen mit
mindestens 100 cm
in einer Höhe nahe dem Boden
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angebracht werden, sodass keine Gefahr besteht,
dass sie innen oder außen versperrt wird und so die
korrekte Verbrennung der Brenner beeinträchtigt
und den Abzug der Abluft behindert; sie muss einen
Höhenunterschied von mindestens 180 cm in Bezug
auf die Auslassöffnung aufweisen.
Die für die Verbrennung erforderliche Luftmenge
darf nicht geringer als 2 m
sein (siehe die Gesamtleistung in kW auf dem
Typenschild).
In allen anderen Fällen, in denen andere Geräte
in dem Raum benutzt werden oder wenn keine
natürliche Belüftung möglich ist oder wenn indirekte
und Zwangsbelüftung erforderlich sind, wenden Sie
sich an einen Fachmann für die Installation eines
den einschlägigen Bestimmungen entsprechenden
Belüftungssystem.
Bereits von anderen Geräten benutzte
Abzugskanäle dürfen nicht für die
Rauchgasabführung von Verbrennungsprodukten
verwendet werden.
WICHTIG: Die Abdeckung der Möbel muss
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aus hitzebeständigem (min. 90°C) Material
ausgeführt sein.
/h für jedes kW Leistung
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