A 2.4 Sicherheitshinweise bei Normalbetrieb
Die Absauganlage ist bei gewerblicher Nutzung
mindestens jährlich durch eine be-
fähigte Person nach folgenden Vor-
gaben der Berufsgenossenschaft
zu prüfen.
BGV A3 „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel"
Zusätzlich ist die Anlage nach den Vorgaben
der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
regelmäßig, mindestens jährlich, auf den be-
triebssicheren Zustand hin zu überprüfen. Die
Prüfungen sind den Vorgaben entsprechend
zu dokumentieren.
A Sicheres Beheben möglicher
Blockierungen
Für den Fall, dass ein Fremdkörper in das
Innere des Gehäuses oder in die Gebläse-
Motoren gelangen sollte, ist wie folgt vorzuge-
hen:
•
Entfernen Sie das Gerät von der Netzspannung
•
Versuchen Sie den Fremdkörper von außen zu
entfernen
•
Sollte der Fremdkörper von außen nicht zu ent-
fernen sein, muss das Gerät durch eine unter-
wiesene Fachkraft demontiert und ggfls. geöff-
net werden.
Nova Flair GmbH & Co. KG, Betriebsanleitung mit EU-Konformitätserklärung Staubabsaugung Taifun Mini GreenTech
»
Sicherheitshinweise
•
Jede nicht bestimmungsgemäße
Arbeitsweise ist zu unterlassen.
•
Die Absauganlage darf nur von Personen
bedient werden, die geistig und körperlich ge-
eignet sind.
•
Stellen Sie sicher, dass die Netzspannung mit
der erforderlichen Spannung von 230V überein-
stimmt.
•
Die Absauganlage & Filter sind regelmäßig nach
den Herstellerangaben zu reinigen bzw. zu
wechseln.
•
Es dürfen nur die in der Betriebsanleitung auf-
geführten und vom Hersteller vorgesehenen
Filter verwendet werden.
•
Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit
die Absauganlage nur in sicherem und funk-
tionsfähigem Zustand verwendet wird.
•
Vor jeder Verwendung der Absauganlage ist
diese auf äußerlich erkennbare Schäden und
Mängel zu prüfen.
•
Um einen elektrischen Schlag oder sonstige Ge-
fährdungen zu vermeiden, öffnen Sie niemals
ein elektrisches Gehäuse und führen keine
Gegenstände in das Gehäuse ein.
•
Die Absauganlage ist mit einer eingebauten Si-
cherung geschützt. Eine defekte Sicherung darf
nicht überbrückt oder durch eine stärkere Si-
cherung ersetzt werden.
•
Sicherheitsrelevante
Schraubverbindungen, defekte Schutzvorrich-
tungen, elektrische Fehler, defekte Bedienein-
richtungen) müssen dem zuständigen Vorge-
setzten oder dem Hersteller gemeldet werden.
Dieser muss dann prüfen, ob ein sicherer Ein-
satz noch möglich ist.
•
Reparaturen dürfen nur durch beauftragte und
befähigte Personen durchgeführt werden.
•
Jeder Mitarbeiter muss sich vor Aufnahme der
Arbeiten vergewissern, dass durch den Einsatz
der Absauganlage niemand gefährdet wird.
•
Eine beschädigte Absauganlage ist sofort stillzu-
setzen und gegen die erneute Inbetriebnahme
abzusichern.
Schäden
(z.B.
gelöste
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