Lebensgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen.
Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn
das Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit
einer raumluftabhängigen Feuerstätte ver-
wendet wird.
Raumluftabhängige Feuerstätten (z. B. gas-,
öl-, holz- oder kohlebetriebene Heizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
beziehen Verbrennungsluft aus dem Auf-
stellraum und führen die Abgase durch eine
Abgasanlage (z. B. Kamin) ins Freie.
In Verbindung mit einer eingeschalteten
Dunstabzugshaube wird der Küche und den
benachbarten Räumen Raumluft entzogen -
ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin
oder Abzugsschacht werden in die Wohn-
räume zurückgesaugt.
Es muss daher immer für ausreichende
■
Zuluft gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
■
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann mög-
lich, wenn der Unterdruck im Aufstellraum
der Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschreitet. Dies kann erreicht werden,
wenn durch nicht verschließbare Öffnungen,
z. B. in Türen, Fenstern, in Verbindung mit
einem Zuluft- / Abluftmauerkasten oder
durch andere technische Maßnahmen, die
zur Verbrennung benötigte Luft nach-
strömen kann.
Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des
zuständigen Schornsteinfegermeisters
hinzu, der den gesamten Lüftungsverbund
des Hauses beurteilen kann und Ihnen die
passende Maßnahme zur Belüftung vor-
schlägt.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich
im Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb
ohne Einschränkung möglich.
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Brandgefahr!
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
■
sich entzünden.
Fettfilter mindestens alle 2 Monate
reinigen.
Gerät nie ohne Fettfilter betreiben.
Die Fettablagerungen im Fettfilter können
■
Brandgefahr!
sich entzünden. In der Nähe des Gerätes
nie mit offener Flamme arbeiten (z.B. flam-
bieren). Gerät nur dann in der Nähe einer
Feuerstätte für feste Brennstoffe (z.B. Holz
oder Kohle) installieren, wenn eine
geschlossene, nicht abnehmbare Abde-
ckung vorhanden ist. Es darf keinen Fun-
kenflug geben.
Heißes Öl und Fett entzündet sich schnell.
Brandgefahr!
■
Heißes Öl und Fett nie unbeaufsichtigt las-
sen. Nie ein Feuer mit Wasser löschen.
Kochstelle ausschalten. Flammen vorsich-
tig mit Deckel, Löschdecke oder Ähnli-
chem ersticken.
Gas-Kochstellen ohne aufgesetztes Koch-
Brandgefahr!
■
geschirr entwickeln im Betrieb große
Hitze. Ein darüber angebrachtes Lüftungs-
gerät kann beschädigt oder in Brand
gesetzt werden. Gas-Kochstellen nur mit
aufgesetztem Kochgeschirr betreiben.
Bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Gas-
Brandgefahr!
■
Kochstellen entwickelt sich große Hitze.
Das Lüftungsgerät kann beschädigt oder
in Brand gesetzt werden. Das Lüftungsge-
rät darf nur mit Gas-Kochstellen kombi-
niert werden, die eine maximale
Gesamtleistung von 12,4 kW nicht über-
schreiten.
Verbrennungsgefahr!
Die zugänglichen Teile werden im Betrieb
heiß. Nie die heißen Teile berühren. Kinder
fernhalten.