GARANTIE
Ihre Schrumpfpistole RIPACK 2200 wurde aus hochwertigen Werkstoffen sorgfältig hergestellt
und während der Fertigung zahlreichen Tests und Kontrollen unterzogen.
Jede Komponente erfüllt die Anforderungen strenger Vorgaben, um Leistung und
Anpassungsfähigkeit zu gewährleisten.
Für alle Wartungsarbeiten und Ersatzteile, Ihre RIPACK Händler sorgt für die Lieferung von
Ersatzteilen in Übereinstimmung mit den RIPACK Anforderungen, Garantie für Qualität und
Sicherheit.
RIPACK GARANTIE:
FUNKTIONSGARANTIE für 1 Jahr unter folgenden Bedingungen:
• das Gerät wurde gemäß der Bedienungsanleitung verwendet;
• es wurden keine anderen Teile ausgebaut als in der Bedienungsanleitung vorgesehen;
• das Gerät ist äußerlich intakt (z. B. keine Verformung des Gehäuses, des Schutzbügels
und der Auslassöffnungen des Brennerkopfs, keine Verformung der Gewinde etc.).
Diese Garantie gilt nicht für die folgenden Verschleißteile:
• Zünder
• Schlauch.
Alle Ersatzteile müssen Originalteile von RIPACK sein. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen
und der oben stehenden Bestimmungen lehnt der Hersteller jegliche Haftung und alle
Schadenersatzforderungen ab.
Die Firma RIPACK kann nicht für Unfälle mit Personen- oder Sachschaden haftbar gemacht
werden, die auf eine falsche oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind. Für
Streitfälle sind ausschließlich die Gerichte von Bordeaux (Frankreich) zuständig. Ein anderer
Gerichtsstand wird nicht akzeptiert.
Mit der Verwendung oder dem Weiterverkauf der Schrumpfpistole RIPACK 2200 erklären Sie
Ihr vollkommenes Einverständnis mit den oben stehenden Bedingungen.
BITTE FÜGE N SIE IM GARANTIEFALL EINE KOP IE DER RECHNUNG IHRES
HÄNDLERS BEI.