7
Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
Z
Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des
Flurförderzeugs hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des
Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die
Entsorgung der Batterie, der Betriebsmittel sowie der Elektronik und elektrischen
Anlage zu beachten.
Die Demontage des Flurförderzeugs darf nur durch geschulte Personen unter
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Vorgehensweise erfolgen.
8
Humanschwingung
Z
Schwingungen, die während der Fahrt im Laufe des Tages auf den Bediener
einwirken,
Humanschwingungen verursachen beim Bediener langfristig gesundheitliche
Schäden. Zum Schutz der Bediener ist daher die europäische Betreiberrichtlinie
"2002/44/EG/Vibration" in Kraft gesetzt worden. Um die Betreiber zu unterstützen,
die Einsatzsituation richtig einzuschätzen, bietet der Hersteller die Messung dieser
Humanschwingungen als Dienstleistung an.
208
werden
als
Humanschwingungen
bezeichnet.
Zu
hohe