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Benutzung Mit Arbeitsbühne - Genie GTH-4518 R Bedienungsanleitung

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• Wenn nötig, die Schläuche des Einspannzylinders
für Anbaugeräte aus den Schnellanschlüssen A
nehmen und in die Pseudo-Abnehmer B einsetzen,
um sie gegen Schmutz zu schützen. Dann in die frei
gewordenen
Schnellanschlüsse
Versorgungsschläuche des neuen Anbaugeräts
einsetzen.
GEFAHR
Nach jedem Wechsel des Anbaugeräts oder
jedenfalls
nach
Anbaugeräten eine Sichtkontrolle der Einhängung
vornehmen, da ein nicht einwandfrei gesichertes
Anbaugerät schwere Unfälle hervorrufen kann.
Stapler mit Teleskopausleger GTH-4518 R
jedem
Anschließen
Dokumentkode 57.0008.1500 - 04/2006
BETRIEB
■ C-5.5
Wenn die Arbeitsbühne benutzt werden muss, wie folgt
vorgehen:
A
die
1 Die Arbeitsbühne in den Geräteträger einhängen.
2 Die Maschine mit Hilfe der Wasserwaage in der
Kabine stabilisieren.
3 Die Prozedur zur Freigabe der Drehung von
Gegenrahmen/Drehkranz ausführen
4 Den Boden der Arbeitsbühne nivellieren.
von
Der Boden der Arbeitsbühne kann nach dem
Umlegen der Steuerung nicht mehr nivelliert werden.
Sich vor dem Arbeiten mit der Arbeitsbühne
vergewissern, dass er richtig nivelliert ist.
5 Den Zündschlüssel des Motors in Position P drehen
(siehe
6 Den Umschalter Kabine-Straße-Arbeitsbühne auf
Arbeitsbühne stellen (grüne Kontrollleuchte geht
an).
7 Den Schlüssel vom Umschalter Kabine-Straße-
Arbeitsbühne abziehen, um ihn für die Steuerung
der Arbeitsbühne zu verwenden.
8 Den Schutzdeckel der Steckdose am Ausleger öffnen
und den Stecker der Arbeitsbühne einstecken.
9 Auf die Arbeitsbühne gehen und den vorher
abgezogenen Schlüssel in den Aktivierungsschalter
der Steuerung einstecken.
Falls die Befehle der Arbeitsbühne nach Einstecken
des Schlüssels immr noch blockiert sind, die
korrekte Positionierung der Sensoren des Geräte-
Einhängebolzens und der Stabilitätsstützen
kontrollieren
Für den Betrieb und die Wartung der Arbeitsbühne
siehe das entsprechende Handbuch Art.
57.0302.9500.
C-55
Seite
BENUTZUNG MIT ARBEITSBÜHNE
GEFAHR
C-3.2.1).
GEFAHR
(siehe
D-3.17).
WICHTIG
(siehe
C-3.7).

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