Inbetriebnahme und Versicherung
Erst- und Wiederinbetriebnahme
Die erstmalige Inbetriebnahme muss vom Ersteller der
Anlage oder einem von ihm benannten Fachkundigen
vorgenommen werden.
Beachten Sie auch die Bedienungsanleitungen der
angeschlossenen Komponenten.
In der Anlage muss im kalten Zustand je nach Kollek-
tortyp ein entsprechender Anlagenfülldruck bestehen,
den Ihr Fachbetrieb voreinstellt.
!
Achtung
Um Schäden an der Anlage und dem Wärmeträ-
germedium zu vermeiden,
müssen nach dem Entlüften die Entlüfter ver-
schlossen werden. Das verhindert das Austreten
von Dampf und das Eindringen von Luftsauer-
stoff.
Versicherung
Viessmann Sonnenkollektoren sind gemäß
EN 12975-2 bzw. EN ISO 9806 auf Schlagfestigkeit,
unter anderem gegen Hagelschlag, geprüft.
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Achtung
Übertemperatur kann Schäden an der Solaran-
lage verursachen.
Die Solaranlage deshalb im Sommer, z. B. wäh-
rend des Urlaubs, nicht ausschalten.
Dennoch empfehlen wir zur Absicherung gegen außer-
gewöhnlich starke Naturereignisse, die Kollektoren in
die Gebäudeversicherung einzubeziehen. Unsere
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf derartige Schä-
den.