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Lincoln 203 Handbuch Seite 7

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Benutzerinformation
Technische Beschreibung
Montage
• Schutzvorrichtungen am Nutzfahrzeug oder an der
Maschine
- nicht verändern oder unwirksam machen,
- nur zum Anbau der Anlage entfernen,
- nach dem Anbau wieder anbringen.
• QUICKLUB-Zentralschmieranlagen
fernhalten. Beachten Sie die Betriebstemperatur.
• Verwenden Sie nur die Original-LINCOLN-Ersatzteile
(siehe Teilekatalog) oder die von LINCOLN zugelasse-
nen Teile.
• Beachten Sie
- die Aufbaurichtlinien des Fahrzeug- oder Maschinen-
herstellers bei allen Bohr- und Schweißarbeiten,
- die Mindestabstände an Fahrzeugrahmen bei Bohrun-
gen zwischen Ober- oder Unterkante des Rahmens
bzw. von Bohrung zu Bohrung.
WICHTIGER HINWEIS
Nur für den Einsatz im Nutzfahrzeugbe-
reich.
6 0 0 1 a 0 2
1. Die ADR - QUICKLUB - Zentralschmierpumpe entspricht
den Bauvorschriften der Anlage B des ADR
2)
GGVS
2. Desweiteren entspricht die Pumpe und ihre elektrische-
Ausrüstung den Vorschriften des Anhanges B.2 (ADR /
GGVS Vorschriften für elektrische Ausrüstung) nach Rn
220000 in Verbindung mit den in Rn 10251 genannten
Beförderungseinheiten.
3. Die ADR-Zentralschmierpumpe entspricht der Schutzart
IP 54.
1)
ADR - Europäische Übereinkunft für die Beförderung gefährli-
cher Güter auf der Straße
2)
GGVS - Gefahrgutverordnung auf der Straße (gilt nur für
Bundesrepublik Deutschland)
LINCOLN GmbH & Co. KG • Postfach 1263 • D-69183 Walldorf • Tel +49 (6227) 33-0 • Fax +49 (6227) 33-259
Sicherheitshinweise, Fortsetzung
von
Wärmequellen
1)
und der
VORSICHT!
Explosionsgefahr!
Der Einsatz in anderen explosionsgefähr-
deten Bereichen ist nicht zulässig.
1 0 1 3 A 9 4
4. Die ADR-Zentralschmierpumpe QUICKLUB - 203,
Verteiler, Leitungen und Anschlussverschraubungen
sowie im Besonderen die elektrischen Verbindungen
entsprechend der Montageanleitung einbauen. Es dürfen
nur Original - LINCOLN-Teile verwendet werden.
5. Nach der fachgerechten und vorschriftsmäßigen Durch-
führung der Montage und der Inbetriebnahme muss der
Einbau der Anlage durch Stempel und Unterschrift der
Fachwerkstatt bzw. der Fachperson bestätigt werden.
Dazu die der Betriebsanleitung (Pumpe 203) beigefügte
Bestätigung verwenden.
6. Entspricht die angebaute Pumpe sowie die fachgerechte
Montage nicht den Bauvorschriften des ADR und der
GGVS, ist der Baumusterschutz gegenstandslos.
7. Die Betriebanleitung mit der ausgefüllten Bestätigung
den vorhandenen Fahrzeugpapieren beifügen. Sie dient
zur Vorlage für die Untersuchung nach § 6 Abs. 4 GGVS.
2.1G-30001-F03
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