Personen-Notruf-Handys gsm s, -plus, -Ex und -Ex plus
Anhang
e
Die Reaktionszeit
ist die Zeit, die zwischen dem wahrnehmbaren Beginn des Alarmes
(2) und dem Eintreffen des Alarms in der Empfangseinrichtung
(Notruf anahmestelle) vergeht.
f
Die Signallaufzeit
ist die Zeit, die zwischen der Aussendung des Alarmes (4) und dem
Eintreffen des Alarms in der Empfangseinrichtung
annahmestelle) vergeht.
1
Das Notruf-Handy (PNG
sunabhängige Alarmbedingung. Ab diesem Zeitpunkt zählt die Aus-
lösezeit
, die mit der Aussendung des Personenalarms an die Emp-
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fangseinrichtung
2
Die zum Zeitpunkt (1) erkannte Alarmbedingung existiert immer noch,
das Notruf-Handy beginnt mit der örtlichen Voralarm-Signalisierung.
3
Der Träger des Notruf-Handys reagiert auf den Voralarm mit der Besei-
tigung der Alarmbedingung oder mit dem Rücksetzen des Voralarms.
Dann verstummt die Voralarm-Signalisierung. Die Auslösung des
Personenalarms nach Ablauf der Personenalarmzeit (4) ist vorerst ab-
gewendet. Der Zeitpunkt (3) für ein Rücksetzen des Voralarms existiert
nur während der Voralarmzeit (c).
4
Das Notruf-Handy sendet einen Personenalarm an die Empfangs-
einrichtung
(Notrufannahmestelle), da während der Auslösezeit
1
(a) weder die Alarmbedingung weggefallen noch ein Rücksetzen des
Voralarms erfolgt ist. Außerdem beginnt das Notruf-Handy mit der
örtlichen Personenalarm-Signalisierung (d), bis eine Rücksetzung des
Personenalarms erfolgt ist.
5
Mit dem Eintreffen und der Signalisierung des Alarms in der Notru-
fannahmestelle endet die Signal-Laufzeit
fangseinrichtung
Hilfsmaßnahmen beginnen.
6
Ein Ende der Alarmierung durch das Notruf-Handy erfordert immer das
Rücksetzen des Alarms entweder durch die Notrufannahmestelle oder
durch eine Bedienhandlung an demjenigen Notruf-Handy, das den
Alarm gesendet hat.
Begriffe aus der DIN V VDE V 0825-11
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1
) erkennt eine willlensabhängige oder willen-
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(Notrufannahmestelle) endet (4).
1
(Notrufannahmestelle) kann mit der Einleitung der
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(5) (Notruf-
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(f). Das Personal der Emp-
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D
(5)
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