Speedy 360
2.4
Verantwortungsbereiche
2.4.1
Pflichten des Betreibers
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Die angegebenen Sicherheitshinweise und Anweisungen sowie die für den Einsatzbereich
geltenden örtlichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheitsbestimmun-
gen müssen eingehalten werden.
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Wird die Maschine im gewerblichen Bereich eingesetzt, unterliegt der Betreiber den ge-
setzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
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Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bedienpersonal diese Anleitung ins be-
sondere das Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden hat. Ebenso muss das Personal
geschult und über die Gefahren informiert werden.
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Dem Betreiber ist zu empfehlen, ggf. innerbetriebliche Anweisungen unter Berücksichti-
gung der ihm bekannten fachlichen Qualifikation des jeweils eingesetzten Personals zu
erstellen und sich den Erhalt dieser Anweisung oder dieser Betriebsanleitung bzw. die
Teilnahme an Einweisung/Schulung jeweils schriftlich bestätigen zu lassen.
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Diese Betriebsanleitung muss in unmittelbarer Umgebung der Maschine aufbewahrt wer-
den und den an der Maschine beschäftigten Personen jederzeit zugänglich sein.
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Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der
Maschine (wie zum Beispiel Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung) müssen klar
festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren
Kompetenzen auftreten.
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In dieser Anleitung vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen in re-
gelmäßigen Abständen durchführen werden.
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Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Än-
derungen von Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Repara-
tur betreffen, sind die in den Betriebsanleitungen ggf. als notwendig angegebenen Aus-
schaltprozeduren zu beachten.
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Überprüfen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (z.B Schutz-
brille).
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Verantwortlich für den sicherheitstechnischen Zustand der Maschine.
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Ein CO
Feuerlöscher muss stehts griffbreit sein, da der Laserstrahl entflammbares Mate-
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rial entzünden kann.
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Entflammbares Material darf nicht in den Arbeitsbereich oder in unmittelbarer Nähe des
Gerätes gelagert werden.
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Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss das Anwenderwerk Sauberkeit
und Übersichtlichkeit an der und um die Maschine gewährleisten.
BA 8032_1.0_DE (05/2016)
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