Technisches Handbuch - Zentrale RZ-24
Keine der eingesetzten Komponenten darf ohne Zustimmung des Herstellers verändert werden.
Dies gilt insbesondere auch für die Anschlusskabel der Magnete. Bei z. B. Einkürzung der
Anschlusskabel muss vorab zwingend Rücksprache mit unserer technischen Kundenberatung
erfolgen.
1.2 EINBAU, ANSCHLUSS
Neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind beim Anschluss der Komponenten
der Ex-Feststellanlage insbesondere die bauseitigen Anforderungen, sowie das Produktsicher-
heitsgesetz, die Gefahrstoffverordnung, das Betriebssicherheitsgesetz und weitere einschlägige
Vorschriften für Anlagen in Ex-Bereichen zu beachten.
Der Anschluss kann außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches mit üblicher Technik erfol-
gen. Innerhalb des Ex-Bereiches darf er nur in und mit bescheinigten Betriebsmitteln, z. B. EEx-e-
Klemmen und EEx-e-Klemmkästen, ausgeführt werden. Bei Verwendung von zugelassenen Haft-
mageten mit IP 65 Klemme, bitte Rücksprache mit unserer technischen Kundenberatung halten.
1.3 HINWEISE ZUR LEITUNGSVERLEGUNG
Die Anschlussleitungen sind fest und gegen Beschädigung hinreichend geschützt zu verlegen.
Auch hier sind die Anforderungen des jeweiligen Betreibers zwingend einzuhalten. Alle Kom-
ponenten der Anlage, die Kabel und deren Anschlüsse sind vom Errichter der Anlage eindeutig
zu kennzeichnen.
Sofern vor Ort oder durch spezielle Vorschriften nichts anderes gefordert wird, sind folgende
Vorgaben zu beachten:
Arbeiten an Stromkreisen dürfen nur im stromlosen/spannungslosen Zustand erfolgen.
Stromkreise der Zündschutzart „m" (Haftmagnete): Hier müssen zwingend die Anforderun-
gen für den korrekten Anschluss der Magnete beachtet werden (z. B. ist vor jeden Ma-
gneten eine Sicherung zu setzen). Ansonsten gelten die Anforderungen einer „normalen"
Installation.
Stromkreise der Zündschutzart „i" (Eigensicherheit) (Rauchmelder): Eigensichere Stromkreise
sind von nicht eigensicheren Stromkreisen räumlich zu trennen (getrennte Verlegung von
Kabeln!). Eigensichere Stromkreise müssen als solche gekennzeichnet werden. Bei Kenn-
zeichnung durch Farbe müssen die Leitungen hellblau sein. Diese Kennzeichnung sollte sich
auch auf Kabelkanäle, mögliche Anschlussdosen etc. erstrecken.
1.4 REPARATUR
Bei einem Defekt der ex-geschützten Komponenten MÜSSEN diese zur Reparatur ins Werk
eingeschickt werden. Ein Tausch der Komponenten ist möglich, eine Vor-Ort-Reparatur leider
nicht. Kann der Defekt einer oder mehrerer Komponenten der Anlage zu einem unsicheren
Zustand führen, muss die komplette Anlage außer Betrieb genommen werden, bis sie repariert
und wieder sicher ist.
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