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Albrecht AE 2380 FM Benutzerinformation Seite 3

Cb-handfunkgeräte
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Rechtliche Hinweise und allgemeine
Informationen
Hersteller-Konformitätserklärung
gemäß EU-Direktive 1999/5/EG Artikel 6 (4)
Dieses CB-Handfunkgerät entspricht den Forderungen
der R&TTE-Direktive 1999/5/EG der EU, die seit
8.4.2000 EU-weit gilt (Version AE 2380 FM) und
nationalen Ergänzungen für den Betrieb als 80 Kanal-
CB-Funkgerät in Deutschland (Version AE 2380) und ist
mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Nach der R&TTE Direktive gilt die CE-Kennzeichnung in
Verbindung mit der Kennnummer einer "benannten"
Stelle und einem "Aufmerksamkeitszeichen" gleichwertig
anstelle der früheren "Zulassungsnummer".
Es gelten folgende Bedingungen:
Dieses Gerät darf in der deutschen Version (AE 2380)
nur in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden.
Zum Betrieb ist eine gebührenpflichtige Anmeldung bei
der RegTP erforderlich. Es gelten in Deutschland in der
Nähe der Grenzen zu einigen Nachbarstaaten auf den
Kanälen 41 - 80 Einschränkungen für den Sendebetrieb.
Die
dafür
zuständige
Regulierungsbehörde
für
Telekommunikation und Post (RegTP) hat eine Liste der
Regionen
herausgegeben,
aus
denen
diese
Beschränkungen ersichtlich sind.
Die FM-CEPT Version AE 2380 FM kann in allen EU-
Staaten und zusätzlich auch in einigen Nicht-EU-
Staaten, wie z.B. der Schweiz benutzt werden. Einige
Länder (z.B. UK und Schweiz) bestehen für Ihre
Staatsbürger
(noch)
auf
einer
Anmelde-
und
Gebührenpflicht,
die
jedoch
bei
vorübergehender
Benutzung durch Urlauber nicht gilt.
Angewendete Normen:
ETS 300 135
EN 60 950
RegTP 222 ZV 104 / RegTP SSB LA/NÖ 102
ALBRECHT ELECTRONIC GMBH
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Diese Anleitung auch für:

Ae 2380Ae2300