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EGB-Richtlinien
Fast alle SIMATIC TDC Baugruppen sind mit hochintegrierten Bausteinen bestückt. Diese
Bausteine sind technologisch bedingt, sehr empfindlich gegen Überspannung und damit
auch gegen elektrostatische Entladung.
EGB
Die Abkürzung steht für elektrostatisch gefährdete Bauelemente
Baugruppen, bei denen diese Bauelemente verwendet werden, sind auf der
Bestückungsseite mit folgendem Warnschild gekennzeichnet:
Elektrostatisch gefährdete Bauelemente können durch Spannungen und Energien zerstört
werden, die weit unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen. Solche
Spannungen treten bereits dann auf, wenn ein Bauelement oder eine Baugruppe von einem
nicht elektrostatisch entladenen Menschen berührt wird. Bauelemente, die solchen
Überspannungen ausgesetzt wurden, können in den meisten Fällen nicht sofort als
fehlerhaft erkannt werden, da sich erst nach längerer Betriebszeit ein Fehlverhalten einstellt.
Handhabung von EGB-Baugruppen
● Grundsätzlich gilt, dass elektronische Baugruppen nur dann berührt werden sollen, wenn
dies wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist.
● Bauelemente dürfen nur berührt werden, wenn die Person
– über ein EGB-Armband ständig geerdet ist oder
– EGB-Schuhe oder EGB-Schuh-Erdungsstreifen trägt.
● Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muss der eigene Körper entladen
werden. Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, dass unmittelbar vorher ein
leitfähiger, geerdeter Gegenstand berührt wird (z. B. metallblanke Schaltschrankteile,
Wasserleitung usw.)
● Baugruppen dürfen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen - z. B.
Kunststofffolien, isolierenden Tischplatten, Bekleidungsteilen aus Kunstfaser in
Berührung gebracht werden.
● Baugruppen dürfen nur auf leitfähigen Unterlagen abgelegt werden (Tisch mit EGB-
Auflage, leitfähiger EGB-Schaumstoff, EGB-Verpackungstüten, EGB-Transportbehälter,
Karton- oder Papierunterlage).
● Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernsehgeräten
bringen.
Hardware SIMATIC TDC
Systemhandbuch, 08/2017, A5E01114864-AL
Aufbau- und EMV-Richtlinien
1.17 EGB-Richtlinien
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