Umgebungsbedingungen
Betrieb
Bei Lagerung
Betriebshöhe – Leistungsreduzierung
Bis zu 35 °C (95 °F)
35 °C bis 40 °C (95 °F bis 104 °F)
40 °C bis 45 °C (104 °F bis 113 °F)
Partikelverschmutzung
ANMERKUNG: Dieser Abschnitt definiert die Grenzwerte zur Verhinderung von Schäden an IT-Geräten und/oder
Fehlern durch Partikel- und gasförmige Verschmutzung. Falls festgestellt wird, dass Grenzwerte für Partikel- und
gasförmige Verschmutzung über den unten angegebenen Grenzwerten liegen und die Ursache für die Schäden
und/oder Fehler an Ihrem Gerät darstellen, ist es ggf. erforderlich, die Schäden und/oder Fehler verursachenden
Umgebungsbedingungen zu beseitigen. Die Beseitigung von Umgebungsbedingungen ist die Verantwortung des
Kunden.
Luftfilterung
ANMERKUNG: Gilt ausschließlich für
Rechenzentrumumgebungen.
Luftfilterungsanforderungen beziehen sich nicht auf
IT-Geräte, die für die Verwendung außerhalb eines
Rechenzentrums, z.B. in einem Büro oder in einer
Werkhalle, konzipiert sind.
Leitfähiger Staub
ANMERKUNG: Bezieht sich auf Rechenzentrum-
sowie Nicht-Rechenzentrum-Umgebungen.
Korrosiver Staub
ANMERKUNG: Bezieht sich auf Rechenzentrum-
sowie Nicht-Rechenzentrum-Umgebungen.
Gasförmige Verschmutzung
ANMERKUNG: Maximale korrosive Luftverschmutzungsklasse, gemessen bei ≤50 % relativer Luftfeuchtigkeit.
Kupfer-Kupon-Korrosionsrate
Silber-Kupon-Korrosionsrate
158
3048 m (10.000 ft).
12.000 m ( 39.370 ft).
Maximale Temperatur verringert sich um 1 °C/300 m (1
°F/547 ft) oberhalb von 950 m (3.117 ft).
Maximale Temperatur verringert sich um 1 °C/175 m (1
°F/319 ft) oberhalb von 950 m (3.117 ft).
Maximale Temperatur verringert sich um 1 °C/125 m (1
°F/228 ft) oberhalb von 950 m (3.117 ft).
Rechenzentrum-Luftfilterung gemäß ISO Klasse 8 pro
ISO 14644-1 mit einer oberen Konfidenzgrenze von 95
%.
ANMERKUNG: Die ins Rechenzentrum
eintretende Luft muss über MERV11- oder
MERV13-Filterung verfügen.
Luft muss frei von leitfähigem Staub, Zinknadeln oder
anderen leitfähigen Partikeln sein.
•
Luft muss frei von korrosivem Staub sein
•
Der in der Luft vorhandene Reststaub muss über
einen Deliqueszenzpunkt von mindestens 60 %
relativer Feuchtigkeit verfügen.
<300 Å/Monat pro Klasse G1 gemäß ANSI/
ISA71.04-1985.
<200 Å/Monat gemäß AHSRAE TC9.9.