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Symbolerklärung und Sicherheitshinweise
H Lebensgefahr durch Vergiftung mit Abgasen
Bei austretendem Abgas besteht Lebensgefahr.
▶ Abgasführende Teile nicht ändern.
Beachten Sie bei beschädigten oder undichten Abgas-
leitungen oder bei Abgasgeruch die folgenden Verhal-
tensregeln.
▶ Wärmeerzeuger ausschalten.
▶ Fenster und Türen öffnen.
▶ Alle Bewohner warnen und das Gebäude sofort ver-
lassen.
▶ Betreten des Gebäudes durch Dritte verhindern.
▶ Zugelassenen Fachbetrieb benachrichtigen.
▶ Mängel beseitigen lassen.
H Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid
Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges Gas, das unter An-
derem bei der unvollständigen Verbrennung fossiler
Brennstoffe wie Öl, Gas oder Festbrennstoffen ent-
steht.
Gefahren entstehen, wenn Kohlenmonoxid aufgrund
einer Störung oder einer Undichtigkeit aus der Anlage
austritt und sich unbemerkt in Innenräumen ansam-
melt.
Sie können Kohlenmonoxid weder sehen, schmecken
noch riechen.
Um Gefahren durch Kohlenmonoxid zu vermeiden:
▶ Anlage regelmäßig durch einen zugelassenen Fach-
betrieb inspizieren und warten lassen.
▶ CO-Melder verwenden, die bei CO-Austritt rechtzei-
tig alarmieren.
▶ Bei Verdacht auf CO-Austritt:
– Alle Bewohner warnen und das Gebäude sofort
verlassen.
– Zugelassenen Fachbetrieb benachrichtigen.
– Mängel beseitigen lassen.
H Inspektion und Wartung
Fehlende oder mangelhafte Reinigung, Inspektion
oder Wartung kann zu Sach- und/oder Personenschä-
den führen bis hin zur Lebensgefahr.
▶ Arbeiten nur von einem zugelassenen Fachbetrieb
ausführen lassen.
▶ Mängel sofort beseitigen lassen.
▶ Heizungsanlage einmal jährlich von einem zugelas-
senen Fachbetrieb inspizieren lassen und erforder-
liche Wartungs- und Reinigungsarbeiten
durchführen lassen.
▶ Wärmeerzeuger mindestens alle zwei Jahre reini-
gen lassen.
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▶ Wir empfehlen, einen Vertrag über eine jährliche In-
spektion und eine bedarfsorientierte Wartung mit
einem zugelassenen Fachbetrieb abzuschließen.
H Umbau und Reparaturen
Unsachgemäße Veränderungen am Wärmeerzeuger
oder an anderen Teilen der Heizungsanlage können zu
Personenschäden und/oder Sachschäden führen.
▶ Arbeiten nur von einem zugelassenen Fachbetrieb
ausführen lassen.
▶ Niemals die Verkleidung des Wärmeerzeugers ent-
fernen.
▶ Keine Änderungen am Wärmeerzeuger oder an an-
deren Teilen der Heizungsanlage vornehmen.
▶ Auslauf der Sicherheitsventile keinesfalls verschlie-
ßen. Heizungsanlagen mit Warmwasserspeicher:
während der Aufheizung kann Wasser am Sicher-
heitsventil des Warmwasserspeichers austreten.
H Raumluftabhängiger Betrieb
Der Aufstellraum muss ausreichend belüftet sein,
wenn der Wärmeerzeuger die Verbrennungsluft aus
dem Raum bezieht.
▶ Belüftungs- und Entlüftungsöffnungen in Türen,
Fenstern und Wänden nicht verkleinern oder ver-
schließen.
▶ Einhaltung der Lüftungsanforderungen in Abspra-
che mit einer Fachkraft sicherstellen:
– bei baulichen Veränderungen (z. B. Austausch
von Fenstern und Türen)
– beim nachträglichen Einbau von Geräten mit Ab-
luftführung nach außen (z. B. Abluftgebläse, Kü-
chenlüfter oder Klimageräte).
H Verbrennungsluft/Raumluft
Die Luft im Aufstellraum muss frei sein von entzündli-
chen oder chemisch aggressiven Stoffen.
▶ Keine leicht entflammbaren oder explosiven Materi-
alien (Papier, Benzin, Verdünnungen, Farben usw.)
in der Nähe des Wärmeerzeugers verwenden oder
lagern.
▶ Keine korrosionsfördernden Stoffe (Lösungsmittel,
Klebstoffe, chlorhaltige Reinigungsmittel usw.) in
der Nähe des Wärmeerzeugers verwenden oder la-
gern.
H Sachschaden durch Frost
Wenn die Heizungsanlage in keinem frostsicheren
Raum steht und außer Betrieb ist, dann kann sie bei
Frost einfrieren. Im Sommerbetrieb oder bei gesperr-
tem Heizbetrieb besteht nur Gerätefrostschutz.
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