Coboc Electric Drive
Informiere dich bei deinem Versicherer darüber, ob Pedelecs bzw. das La-
den von Lithium-Ionen Akkus von deiner Hausrat- und Brandversicherung
abgedeckt sind. Verfolge die Tagespresse, ob es aktuelle Änderungen der
Rechtslage gibt.
Lagerung
Wenn dein E-Bike länger nicht gefahren wird, sollte es vorher
unbedingt voll geladen werden. Wurde das E-Bike voll aufgela-
den, muss es spätestens nach acht Monaten wieder an ein
Ladegerät angeschlossen werden. Das E-Bike sollte niemals mit unvollstän-
dig geladenem Akku eingelagert werden. Ist der Akku tiefentladen, da er
zu lange nicht geladen wurde, oder das E-Bike mit zu geringem Akkustand
eingelagert wurde, ist der Schaden weder durch Gewährleistung noch die
Herstellergarantie gedeckt.
Ein dauerhaft hoher Ladezustand lässt den Akku schneller altern, während
eine Tiefentladung den Akku dauerhaft schädigen oder sogar zerstören
kann. Wir empfehlen daher, das E-Bike vor der Einlagerung vollständig zu
laden, das Ladegerät zu entfernen und es bei kühlen Temperaturen um
etwa 15 °C zu lagern.
Lithium-Ionen Akkus entladen sich mit der Zeit selbst. Daher fällt der
Akkustand innerhalb der ersten Tage in den optimalen Bereich für die
Einlagerung, bis sich das E-Bike nach 30 Tagen selbstständig in ei-
nen Energiesparmodus versetzt. Ist der Akku komplett aufgeladen, muss
er spätestens nach 8 Monaten wieder voll geladen werden. Ist er nicht
komplett geladen, entsprechend früher.
Dein E-Bike sollte nicht dauerhaft bei Temperaturen wärmer als 20 °C
gelagert werden. Um einer Tiefentladung vorzubeugen schaltet sich dein
Coboc E-Bike nach längerer Nichtbenutzung automatisch in einen Energie-
sparmodus. In diesem Zustand lässt sich das E-Bike nicht einschalten. Es
kann nur durch Anschließen des Ladegeräts wieder aktiviert werden.
Lagere den Akku niemals bei ständig eingestecktem Ladegerät.
Ist der Akku dauerhaft auf 100 % aufgeladen, so wird die Alterung
beschleunigt und der Akku verliert schnell an Kapazität.
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Transport
Lithium-Ionen Akkus mit Speicherenergien von mehr als 100 Wh unterlie-
gen der internationalen Gesetzgebung für Gefahrgüter. Der Akku deines
Coboc E-Bikes wird somit als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft. Der
Transport auf dem Land-, Wasser oder Luftweg muss vorher gesondert
genehmigt werden. Es ist zwingend notwendig vor dem Transport einen
Gefahrstoffexperten zu Rate zu ziehen.
Bitte beachte, dass viele Transportfirmen spezielle Richtlinien für den
Transport von Geräten mit Lithium-Ionen Akkus haben.
Entsorgung
Entsorge dein Coboc E-Bike, den Akku oder das Ladegerät nicht über den
Hausmüll.
In der EU besteht für nicht mehr gebrauchsfähige Akkus per
Gesetz eine Rückgabepflicht für Verbraucher und eine Rücknahme-
pflicht für Händler, Hersteller und Importeure. Gemäß der EG
Richtlinie 2002/66/EG müssen defekte oder benutzte Akkus, Batterien
oder Zellen gesondert gesammelt und umweltschonend entsorgt werden.
Bringe gebrauchte Akkus entweder zu Recycling-Sammelstellen, zu deinem
Coboc Fachhändler oder direkt zu Coboc. Ein eventueller Ausbau des Akkus
aus deinem Coboc E-Bike darf nur durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
Wartungs-, und Reparaturarbeiten an der elektrischen Anlage
deines Coboc E-Bikes dürfen nur von geschultem
Servicepersonal durchgeführt werden. Öffne niemals den Deckel
an der Unterseite des Unterrohrs. Bei Arbeiten an der Antriebseinheit
besteht durch spannungs-, und stromführende Kontakte Lebensgefahr.
Zudem ist die Antriebseinheit durch spezielle Dichtmaßnahmen vor Feuch-
tigkeit geschützt. Wird das Unterrohr ohne Freigabe von Coboc geöffnet,
so erlöschen alle Garantie-, und Gewährleistungspflichten seitens Coboc.