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Gema OptiMatic 2 AS02 Betriebsanleitung Und Ersatzteilliste Seite 10

Automatik-pulver-system

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V 05/14
Verbot von eigenmächtigen Umbauten und Veränderun-
gen an der Maschine
Jegliche eigenmächtigen Umbauten und Veränderungen an der Pulver-
sprüheinrichtung sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Bei Beschädigungen an der Pulversprüheinrichtung darf sie nicht weiter
verwendet werden, der defekte Teil muss sofort ersetzt oder repariert
werden. Es dürfen nur original Gema-Ersatzteile verwendet werden. Bei
Schäden durch Verwendung von Fremdteilen entfällt jeglicher Garantie-
anspruch.
Reparaturen dürfen nur durch einen Fachmann oder durch autorisierte
Gema-Reparaturstellen vorgenommen werden. Eigenmächtige, unbefug-
te Eingriffe können zu Körperverletzungen und Sachschäden führen. Die
Gewährleistung durch Gema Switzerland GmbH erlischt.
Sicherheitsbestimmungen für die elektrostati-
sche Pulverbeschichtung
1. Diese Einrichtung kann gefährlich sein, wenn sie nicht gemäss
den Angaben in dieser Gebrauchsanleitung betrieben wird.
2. Sämtliche elektrostatisch leitfähigen Teile, die sich innerhalb ei-
nes Abstandes von 5 m von der Beschichtungsstelle befinden
und insbesondere die Werkstücke müssen geerdet sein.
3. Der Fussboden des Beschichtungsgebietes muss elektrisch leit-
fähig sein (normaler Beton ist allgemein leitfähig).
4. Das Bedienungspersonal muss elektrisch leitfähige Fussbeklei-
dung tragen (z.B. Ledersohlen).
5. Das Bedienungspersonal sollte die Pistole in der blossen Hand
halten. Werden Handschuhe getragen, so müssen diese
elektrisch leitfähig sein.
6. Das mitgelieferte Erdungskabel (grün/gelb) an der Erdungs-
schraube des elektrostatischen Pulverhandbeschichtungsgerätes
anschliessen. Das Erdungskabel muss gute metallische Verbin-
dung mit der Beschichtungskabine, der Rückgewinnungsanlage
und der Förderkette bzw. der Aufhängevorrichtung der Objekte
haben.
7. Die Spannungs- und Pulverzuleitungen zu den Pistolen müssen
so geführt werden, dass sie gegen mechanische, thermische und
chemische Beschädigungen weitgehend geschützt sind.
8. Das Pulverbeschichtungsgerät darf sich erst einschalten lassen,
wenn die Kabine in Betrieb ist. Setzt die Kabine aus, muss auch
das Pulverbeschichtungsgerät ausschalten.
9. Die Erdung aller leitfähigen Teile (z.B. Haken, Kettenförderer,
usw.) ist mindestens wöchentlich zu kontrollieren. Der Erdablei-
tungswiderstand muss maximal 1 MOhm betragen.
10. Beim Reinigen der Pistole und beim Auswechseln der Düsen
muss das Steuergerät abgeschaltet werden.
11. Bei Arbeiten mit Reinigungsmitteln können gesundheitsgefähr-
dende explosive Dämpfe entstehen. Beim Umgang mit diesen
Mitteln unbedingt die Herstellerhinweise beachten!
12. Bei der Entsorgung von Pulverlacken und Reinigungsmitteln sind
die Herstellerhinweise sowie die jeweils geltenden Umwelt-
schutzbestimmungen zu beachten.

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