1.2) Oberaufsicht
Aufsichtbuchhaltungen (1-3)
Hier hat die Oberaufsicht Einblick in die Buchhaltungen der einzelnen Aufsichten, soweit sie
aktiviert sind. Solange einzelne Buchhaltungen nicht abgerechnet wurden, können diese
Aufsichten nicht deaktiviert werden. Die Aufsichtskonten können hier gelöscht werden.
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