Anschluss an feuchteunempfindlichen
Luft-/Abgasschornstein (LAS),
Abgasschornstein oder Abgasanlage Art. C 43x
Schornsteine und Abgasanlagen müssen bauaufsichtlich
für Brennwertfeuerstätten zugelassen sein (DIBT - Zulas-
sung). Die Dimensionierung erfolgt über die Berechnungs-
tabellen gemäß der Abgaswertegruppe. Es dürfen maximal
zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschluss-
bogen bzw. T-Stück eingebaut werden. Zulassung für Über-
druckbetrieb ist erforderlich.
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Luft-/Abgasschornstein nicht mehr als 2 m lang sein.
Der Luft-/Abgasschornstein LAS muss vom DIBT - Deutsches
Institut für Bautechnik geprüft und für Brennwertbetrieb mit
Überdruck zugelassen sein.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Abgasschornstein
oder Abgasanlage Art B33 für raumluftabhängigen Betrieb
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Abgasschornstein nicht mehr als 2 m lang sein. Es dürfen
maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum Gerätean-
schlussbogen eingebaut werden.
Der Abgasschornstein muß vom DIBT geprüft und für Brenn-
wertbetrieb zugelassen sein.
Das Anschlussstück ist bei Bedarf beim Schornsteinhers-
teller zu beziehen.
Die Luftöffnungen zum Aufstellraum müssen vollständig frei
sein.
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung Art B23
für raumluftabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als 2
m lang sein. Es dürfen in der waagrechten Abgasleitung
maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum Gerätean-
schlussbogen eingebaut werden.
Bei dieser Ausführung sind die Vorschriften zur Be- und Ent-
lüftung des Aufstellraumes gemäß DVGW-TRGI zu beach-
ten.
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Planungshinweise
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung Art
C53, C83x für raumluftunabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als
2m lang sein. Für die waagerechte Luftleitung wird eine
maximale Länge von 2m empfohlen. Besondere Anforde-
rungen für nicht verbrennungsluftumspülte Abgasleitungen
gemäß DVGW-TRGI 86/96, bzw. länderspezifische
Feuerungsverordnung sind zu beachten.
Anschluss an eine nicht mit der Gasfeuerungsstätte ge-
prüfte Verbrennungsluftzu- und Abgasführung Art C63x
Original Wolf-Teile sind langjährig optimiert, tragen das
DVGW-Qualitätszeichen und sind auf das Wolf-Gasbrenn-
wertgerät abgestimmt. Bei nur DIBT- zugelassenen Fremd-
systemen ist der Installateur selbst für die korrekte Ausle-
gung und einwandfreie Funktion verantwortlich. Für Störun-
gen oder Sach- und Personenschäden, die durch falsche
Rohrlängen, zu große Druckverluste, vorzeitigen Verschleiß
mit Abgas- und Kondensataustritt oder mangelhafte Funkti-
on z.B. durch sich lösende Bauteile verursacht werden, kann
mit nur DIBT-zugelassenen Fremdsystemen keine Haftung
übernommen werden.
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an eine
Verbrennungsluftzu- und Abgasführung nicht mehr als 2 m
lang sein.
Es dürfen maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum
Geräteanschlussbogen eingebaut werden.
Wird die Verbrennungsluft dem Schacht entnommen, muß
dieser frei von Verunreinigungen sein!
Mehrfachbelegung
Die Geräte sind gemäß DVGW Arbeitsblatt G 635 geeignet
für Mehrfachbelegung. Als Einrichtung zum Verhindern von
Abgasrückströmung kommt ein interner Rückströmverhin-
derer zum Einsatz. Der lotrechte Abstand zwischen zwei Gas-
geräten muss mindestens 2,5 m betragen. Das installierte
Abgasystem muss über die erforderliche Zulassung für
Mehrfachbelegung verfügen. Die Eignung ist über eine
feuerungstechnische Bemessung nachzuweisen.
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