Bitte beachten Sie: Den in der Basis gespeicherten Rufnummern Ihrer
Netz-Anrufbeantworter (S. 208) und SMS-Zentren (S. 99) sowie den
Notrufnummern 110 und 112 wird die Vorwahl nicht vorangestellt .
Wählregeln festlegen.
Sie können folgende Wählregeln festlegen:
Sie können für bestimmte Rufnummern die VoIP-Verbindung
festlegen, über die gewählt und somit die Gepräche abgerechnet
werden sollen.
Wenn Sie nur einige Ziffern angeben (z.B. Orts-, Landes- oder
Mobilfunknetz-Vorwahl), werden alle Rufnummern, die mit diesen
Ziffern beginnen, über die ausgewählte Verbindung gewählt.
Sie können bestimmte Rufnummern sperren, d.h. Ihr Telefon baut
dann keine Verbindungen zu diesen Rufnummern auf (z.B. 0190-
oder 0900-Nnummern).
Die Wählregeln gelten für alle angemeldeten Mobilteile. Die für die
Mobilteile festgelegten Sendenummern sind bei der Wahl von Ruf-
nummern, die einer Wählregel unterliegen, unwirksam.
Hinweise Wählregeln mit Ausnahme einer Sperre können Sie umge-
hen, indem Sie die Rufnummer mit Leitungssuffix (z.B.
123456789#3, s. S. 44) wählen.
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