· Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter 5daN
Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5mm
· Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Tragegurte
müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert +/-10
mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers
zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers. Maximal zulässiger
Rückstellwert + 10 mm darüber hinaus gehende Toleranzen sind im Einzelfall nach
Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere Leine Stammleine, mittlere Leine und Galerieleine
der A- und B-Ebene bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderliche Festigkeit
beträgt für die Summe aller A- und B-Stammleinen 8G bezogen auf das maximal zuläs-
sige Startgewicht und für die Summe aller übrigen Stammleinen 6G. Die darüberlieg-
enden Leinen müssen insgesamt mindestens die Festigkeit der darunterliegenden
Leine haben.
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108 Norm. Grenzwert
ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzwert beträgt
15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzwerte kein Grund
die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen
des Prüfers eine Trimm-Korrektur vorzunehmen, z.B. wenn sämtliche Toleranzen der
A-Leinen im Plus-Bereich und sämtliche Toleranzen der D-Leinen im Minus-Bereich
liegen.
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen kein Check-
flug erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen liegt es im Ermessen des
Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen des Herstellers
zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des Gleitsegels,
sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten.
Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind im Leinenmessblatt
festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das Leinenmessblatt ist zusammen mit dem
Betriebshandbuch aufzubewahren. Dem Hersteller ist unverzüglich eine Kopie des
Prüfprotokolls und des Leinenmessblatts auszuhändigen. Die Durchführung der
Nachprüfung, sowie die Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und
Unterschrift des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder neben dem Typenschild
festzuhalten.
38