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Entsorgung; Sicherheit; Maschine Entsorgen - Rauch AXENT 100.1 Betriebsanleitung

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Entsorgung

11.1

Sicherheit

Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von Hydraulik- und Getriebeöl
Hydraulik- und Getriebeöle sind nicht vollständig biologisch abbaubar. Daher darf Öl nicht
unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Ausgelaufenes Öl mit Sand, Erde oder saugfähigem Material aufnehmen bzw. eindämmen.
u
Hydraulik- und Getriebeöl in einem dafür vorgesehenen Behälter sammeln und nach
u
Maßgabe der behördlichen Vorschriften entsorgen.
Das Auslaufen und das Eindringen von Öl in die Kanalisation verhindern.
u
Eindringen von Öl in die Entwässerung durch Errichten von Sperren aus Sand bzw. Erde
u
oder durch andere geeignete Absperrmaßnahmen verhindern.
Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial enthält chemische Verbindungen, die entsprechend zu behandeln sind
Verpackungsmaterial bei einem dafür autorisierten Entsorgungsunternehmen entsorgen.
u
Nationale Vorschriften beachten.
u
Verpackungsmaterial weder verbrennen noch der häuslichen Abfallverwertung zuführen.
u
Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von Bestandteilen
Bei nicht sach- und fachgerechter Entsorgung drohen Umweltgefährdungen.
Entsorgung nur durch dafür autorisierte Unternehmen.
u
11.2

Maschine entsorgen

Die folgenden Punkte gelten uneingeschränkt. Je nach nationaler Gesetzgebung die daraus
resultierenden Maßnahmen festlegen und durchführen.
u
Alle Teile, Hilfs- und Betriebsstoffe aus der Maschine durch Fachpersonal entfernen.
w
u
Alle Abfallprodukte nach den örtlichen Vorschriften und Richtlinien für Recycling- oder Sondermüll
durch autorisierte Unternehmen entsorgen lassen.
AXENT 100.1
Dabei diese sortenrein trennen.
ACHTUNG!
ACHTUNG!
ACHTUNG!
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11. Entsorgung
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