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Baugrube Und Auflager - Rehau RAUSIKKO Box Einbau Und Wartung

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04 Baugrube und Auflager

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Die für Erdarbeiten geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die für die
Herstellung von Baugruben und Gräben geltenden Normen sind einzuhalten.
Die Grabenlänge entspricht der Rigolenlänge zuzüglich Arbeitsraum.
Die Grabenbreite entspricht der Rigolenbreite zuzüglich Arbeitsraum.
Die Grabentiefe einer Boxen-Rigole entspricht der Rigolenhöhe zuzüglich der
Überdeckungshöhe sowie der Höhe des Feinkiesauflagers (s. u.).
Die Grabentiefe einer Mulden-Rigole (mit unter der Mulde liegender Boxen-
Rigole) entspricht der Muldentiefe zuzüglich der Rigolentiefe (gemäß Bemes-
sung) sowie der Dicke der Mutterbodenschicht (normalerweise 0,30 m) und
des Auflagers (s. u.).
Die Grabensohle muss steinfrei, eben und ohne Gefälle ausgeführt werden.
Die Tragfähigkeit und Durchlässigkeit der Sohle muss mindestens der des
gewachsenen Bodens entsprechen. Wir empfehlen für Anlagen ohne Ver-
kehrsbelastung einen Ev₂-Wert von mindestens 30 MN/m² und für Anlagen
mit Verkehrsbelastung von mindestens 45 MN/m². Gegebenenfalls sind
geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Bodenaustausch, Nachverdichten o. a.).
Auf der Sohle ist ein ca. 10 cm dickes Auflager aus Feinkies oder Splitt
(z.B. der Körnung 2/5 oder 2/8 mm) einzubauen. Das Auflager ist mit
geeignetem Gerät (Abziehhobel o. ä.) plan und eben abzuziehen. Das
Abziehen des Auflagers ist mit großer Sorgfalt auszuführen.
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