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Foscam B4 Kurzanleitung Zur Einrichtung Seite 26

Batteriebetriebene sicherheitskamera mit solarpanel
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400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies
gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen
oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei
rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das
gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der
Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich
„Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim
Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der
unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der
Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
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