Solarmodule
Es dürfen nur Solarmodule verwendet werden, die über nachfolgende gültige Zertifikate verfügen:
IEC 61215 / IEC 61646 und Schutzklasse II / IEC 61730
Gerahmte Solarmodule
Wir weisen darauf hin, dass die Garantie der Solarmodule erlischt, wenn und sobald Modifikationen am
Modulrahmen (z. B. durch zusätzliche Bohrungen) vorgenommen werden.
Montageanleitungen der jeweiligen Solarmodulhersteller genau eingehalten werden.
Blitz- und Überspannungsschutz
Wir weisen darauf hin, dass der Blitz- und Überspannungsschutz der PV-Anlage nach den aktuellen
Vorgaben der
DIN / VDE 0185 Teil 1 bis 4,
DIN / VDE 0100 Teil 712 und
VdS 2010
zu erfolgen hat.
Detaillierte Hinweise entnehmen Sie bitte den angeführten und aktuelle gültigen Richtlinien und Normen.
Generell empfehlen wir, das Montagesystem und die Modulrahmen in den örtlichen Potenzialausgleich
einzubinden und Überspannungs-Schutzgeräte zu verwenden.
Ein Potenzialausgleich ist immer notwendig, wenn die verwendeten Solarmodule nicht der Schutzklasse II
entsprechen und/oder trafolose Wechselrichter eingesetzt werden.
Der Querschnitt des Potenzialausgleichsleiters muss dem Querschnitt der DC-Hauptleitung entsprechen,
mindestens aber 6 mm² (Kupfer) betragen.
Verfügt das Gebäude über eine Blitzschutzanlage und befindet sich der PV-Generator nicht im
Schutzbereich der Fangeinrichtung, so müssen Modulrahmen und Montagesystem in den Äußeren
Blitzschutz eingebunden und zusätzlich Überspannungs-Schutzgeräte installiert werden.
Die elektrisch leitende Verbindung muss mit mindestens 16 mm² (Kupfer) ausgeführt werden. Beachten Sie
den aktuellen Stand der Technik!
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Version 16.01, Stand: 21.09.2016
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