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Brunner WF 50 Aufbauanleitung Seite 19

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Die Verbrennungsluftversorgung ist gewährleistet in Räumen, die mindestens eine Tür oder ein Fenster ins
Freie haben, das geöffnet werden kann oder mit anderen derartigen Räumen unmittelbar oder mittelbar im
Verbrennungsluftverbund stehen. Zum Verbrennungsluftverbund dürfen nur Räume einer Wohnung oder
Nutzungseinheit gezählt werden. Besondere Beachtung ist der Verbrennungsluftversorgung bei Abluftanla-
gen und weiteren Wärmeerzeugern im Verbrennungsluftverbund sowie bei mehrfachbelegten Schornsteinen
beizumessen.
Im Verbrennungsluftverbund darf durch eine Abluftanlage kein Unterdruck entstehen, der die Funktion der
Ofenanlage beeinträchtigt. Entlüftungseinrichtungen, die zusammen mit Feuerstätten im gleichen Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können Probleme bereiten.
Befinden sich andere Feuerstätten in den Aufstellräumen oder in Räumen, die mit den Aufstellräumen in
Verbindung stehen, so müssen diesen Feuerstätten zusätzlich mindestens 1,6 m
Verbrennungsluft je St-
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unde und je kW Gesamtnennwärmeleistung zuströmen können. Bei einem geringen Rauminhalt im Luftver-
bund und darüber hinaus bei besonders dichter Bauweise ist der Einbau einer Verbrennungsluftleitung, die
ins Freie führt, erforderlich.
Lüftungsleitungen oder –schächte müssen Sie dicht ausführen und für Reinigung und Überprüfung zugäng-
lich machen. Gitter dürfen den freien Querschnitt nicht verengen.
Beachten Sie die Gefahr von Kondenswasserbildung an der Verbrennungsluftleitung beim Ansaugen kalter
Außenluft!
Schallschutz beachten!
Lüftungsleitungen und deren Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Baustoffklasse
A1). Bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschoßen und bei Überbrückung von Brandwänden die Leitungen
so ausführen, daß Feuer und Rauch nicht in andere Brandabschnitte gelangen kann (Bauteile müssen eine
Feuerwiderstandsdauer >90 Minuten aufweisen (F90)). Siehe auch Landesbauordnung.
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SCHORNSTEIN UND VERBINDUNGSSTÜCK
Schornstein und Verbindungsstück entsprechend den Anforderungen der DIN 18160.1 bzw. DIN EN 15287-1
ausführen und nach der Normenreihe DIN EN 13384 berechnen.
Eine Schornstein-Mehrfachbelegung ist bei Nachweis der Schornsteineignung (wärme- und strömungstech-
nische Berechnung und Zustimmung des Schornsteinfegers erforderlich) bei verschiedenen Ofenbauarten
möglich. Nicht jedoch bei Kamineinsätzen, die auf offenen Betrieb eingestellt sind. Beachten Sie, dass hier-
für ein eigener Schornstein erforderlich ist.
Wenn Sie als Verbindungsstück zwischen Nachheizfläche und Schornstein ein Stahlrauchgasrohr verwen-
den, so muss dieses für den Anwendungsfall geeignet, DIN EN 1856-2 entsprechen und mit einer CE-Kenn-
zeichnung versehen sein. Das Verbindungsstück unmittelbar an den Schornstein anschließen.
Für den sicheren Betrieb ist ein rußbrandbeständiger Schornstein T400 erforderlich.
Dichten Sie alle Rauchrohr-Verbindungsstellen ab! Eine Reinigungsmöglichkeit vorsehen!
© 2022 Brunner GmbH
Aufbauanleitung WF 50 (1.22)
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