Installation
5 Installation
5.1 Vorschriften
Folgende Richtlinien und Vorschriften
müssen eingehalten werden:
• Bestimmungen und Vorschriften des
zuständigen Elektrizitätsver-
sorgungsunternehmens
• Landesbauordnung
• Gewerbliche und feuerpolizeiliche
Bestimmungen und Vorschriften
• EnEG (Gesetz zur Einsparung von
Energie) mit den dazu erlassenen
Verordnungen
• EnEV (Verordnung über energiespa-
renden Wärmeschutz und energie-
sparende Anlagentechnik bei Ge-
bäuden)
• Feuerungsverordnungen der Bun-
desländer
• VDI 2035 (Verhütung von Schäden
durch Korrosion und Steinbildung in
Warmwasserheizungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 120 °C),
Beuth-Verlag GmbH, Berlin
DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH Burg-
grafenstraße 7- 10787 Berlin:
DIN EN 12828
-
(Sicherheitstechnische Ausrüstung
von Warmwasser- Heizungsan-
lagen und geschlossene, thermo-
statisch abgesicherten Wärmeer-
zeugungsanlagen mit Vorlauf-
temperaturen bis 120 °C)
DIN 4807, Teil 2 (Ausdehnungsge-
-
fäße)
DIN 18160 (Hausschornsteine; An-
-
forderungen, Planung und Ausfüh-
rung)
DIN 4701 (Regeln für die Berech-
-
nung des Wärmebedarfs von Ge-
bäuden)
DIN 4705, Teil 1, 2 und 10 (Be-
-
rechnung von Schornsteinabmes-
sungen)
LIGNOplus 10
10/2006
Bitte vor Montage und Inbetriebnahme sorgfältig lesen
5.2 Wichtige Hinweise
• Vor der Installation des Kessels Stel-
lungnahme des zuständigen
Schornsteinfegers einholen.
• Aufstellung, abgasseitigen An-
schluss und Inbetriebnahme nur von
einem zugelassenen Fachbetrieb
durchführen lassen.
• Stromanschluss von einem beim E-
lektrizitätsunternehmen eingetra-
genen Installationsunternehmen
vornehmen lassen.
• Geräteaufbau, -anschluss, Inbe-
triebnahme, Einstellung und Service
ausschließlich von qualifiziertem
Personal durchführen lassen.
• Sicherheitsabdeckungen von rotie-
renden oder spannungsführenden
Teilen nur nach erfolgter Netztren-
nung öffnen.
5.3 Aufstellraum und Einbaumaße
Für den Heizraum gelten die Anforde-
rungen aus Abschnitt 4.4 (Seite 13).
• Für die Aufstellung direkt in Werk-
und Produktionsstätten sowie in
Wohnräumen ist der Kessel nicht
geeignet!
• Zur Vermeidung von Korrosion muss
die Verbrennungsluft frei von ag-
gressiven Stoffen sein.
Als besonders korrosionsfördernd
gelten:
Halogenkohlenwasserstoffe (z.B.
Chlor und Fluor), enthalten in Lö-
sungsmitteln, Farben, Klebstoffen,
Treibgasen, Waschmitteln und di-
versen Haushaltsreinigern (z.B.
Ammoniak) usw.. Lagerung oder
Verarbeitung dieser Stoffe ist auch in
angrenzenden Räumen, die im Luft-
verbund stehen nicht zulässig. Er-
forderlichenfalls müssen geeignete
Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
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