ANSCHLUSS DES GERÄTS AN DEN RAUCHFANG UND AUSSTOSS DER
VERBRENNUNGSPRODUKTE
Der Rauchfang ist für die Entlastung nur eines Wärmeerzeugers vorgesehen.
Der direkte Ausstoß in geschlossene Räume sowie auch der direkte Ausstoß nach außen (freier Himmel) ist verboten.
Der direkte Ausstoß der Verbrennungsprodukte muss über das Dach erfolgen, und die Rauchabzugsleitung muss die im
Abschnitt „Einzelner Kamin oder Rauchfang" vorgesehenen Merkmale besitzen.
SCHORNSTEIN
Der Schornstein muss den folgenden Anforderungen entsprechen:
Er muss den gleichen Innenquerschnitt haben wie der Rauchfang;
der Ausgangsnutzquerschnitt darf nicht geringer sein als da Doppelte des Innenquerschnitts des Rauchfangs;
er muss so gebaut sein, dass Regen, Schnee und Fremdkörper nicht in den Rauchfang eindringen können und dass
der Ausstoß der Verbrennungsprodukte auch im Fall von Wind aus jeder Richtung und Neigung gesichert ist.
er muss so positioniert sein, dass er eine angemessene Zerstreuung und Verdünnung der Verbrennungsprodukte
gewährleistet, und in jedem Fall außerhalb des Rückflussbereichs, in dem die Bildung von Gegendruck begünstigt
wird. Dieser Bereich hat eine unterschiedliche Größe und Beschaffenheit, die vom Neigungswinkel des Dachs
abhängt, daher ist es notwendig, die in den Skizzen der unten stehenden Abbildung angegebenen Mindesthöhen
zu beachten.
Der Schornstein darf mit keinen mechanischen Ansaugmitteln ausgestattet sein.
FLACHDACH
GENEIGTES DACH
16
50 cm
< 5 m
Abstand > A
Abstand < A
H min
β
< 5 m
> 5 m
abbildung 3.9
50 cm über den First
RÜCKFLUSSZONE
abbildung 3.10
MONTAGE- UND INSTALLATIONSANWEISUNGEN
Kapitel 3
50
Höhe Rückfl usszone