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VTech storio tv Bedienungsanleitung Seite 20

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4. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE.
VTech garantiert Ihnen – vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der hier dargelegten
Bedingungen – für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab Ihrem Erwerb des
Produkts, dass die Software im Wesentlichen die von VTech für die Software
veröffentlichten Spezifikationen erfüllt. Ihr einziger und ausschließlicher Anspruch
gemäß der vorstehenden Garantie besteht darin, dass VTech nach eigener Wahl
kommerziell vertretbare Anstrengungen unternimmt, um eine wesentliche
Nichtkonformität der Software, die VTech innerhalb der Garantiefrist schriflich
angezeigt wurde, zu beheben und/oder eine Ersatzkopie der Software zur
Verfügung zu stellen. Die vorstehende Garantie gilt nicht für Nonkonformitäten,
die durch (i) die Nutzung oder den Einsatz der Software in einer nicht von VTech
vorgesehenen oder empfohlenen Anwendung oder Umgebung, (ii) nicht von VTech
durchgeführte Modifikationen an der Software oder (iii) Hardware oder Software
von Dritten verursacht wurden.
VTech gibt keine Garantie dafür, dass die Software fehlerfrei oder für Ihre
Zwecke geeignet ist. VTech übernimmt keine Garantien außer den vorstehend
genannten und lehnt hiermit alle anderen Gewährleistungen, egal ob ausdrücklich,
stillschweigend oder gesetzlich vorgeschrieben, bezüglich der Software oder der
Dokumentation ab, einschließlich, ohne Einschränkung, alle stillschweigenden
Garantien betreffs der Handelsfähigkeit, der Eignung für bestimmte Zwecke
oder der Rechtseinhaltung. Keine von VTech oder von seinen Weiterverkäufern,
Agenten oder Angestellten mündlich oder schriftlich gegebenen Informationen
stellen eine Garantie dar.
Ansprüche von Ihnen auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles dieses Vertrages notwendig ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VTech nur auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig
verursacht wurde. Es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche
von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkung gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der VTech, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend
gemacht werden.
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
VTech übernimmt keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn, Datennutzung,
Kosten für den Ersatz von Waren oder Hardware oder andere indirekte, zufällige,
besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder der nicht möglichen
Nutzung der heruntergeladenen Software oder Dokumentation ergeben, selbst
wenn VTech auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde und
ungeachtet aller Versagen der wesentlichen zwecke jeder Abhilfe.
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