13.3 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Personenwaagen in Krankenhäusern
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufge-
stellt sind
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichtswaa-
gen
Bettenwaagen
Rollstuhlwaagen
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken behandelt
( 4 Jahre Eichgültigkeit )
Keine Krankenhäuser ( Eichgültigkeit nicht befristet ) sind Dialysestationen, Pflege-
heime und Arztpraxen.
( Angaben aus : „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der Heilkunde" )
MPP / MTP / MWP / MCP- M-BA-d-1112
4 Jahre
unbefristet
4 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
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