18. GARANTIEZERTIFIKAT
SCHWIMMPUMPE AMPHIBIO HYDRA 2
Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll, dass ihm das oben genannte Produkt ordnungsgemäß
übergeben wurde und dass er das Produkt in einem funktionsfähigen Zustand ohne sichtbare Mängel einschließlich der dazugehörigen
Bedienungsanleitung und des Zubehörs übernommen hat und dass die Angaben über das Produkt und den Käufer der Wahrheit
entsprechen. Der Käufer wurde ordnungsgemäß über die Grundsätze der richtigen Bedienung und der grundlegenden technischen
Wartung des Produkts informiert. (Bei einigen Produkten wird die Vorverkaufskontrolle durch den Verkäufer in der Bedienungsanleitung
bestätigt)
Garantiebedingungen:
1.
Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die von der Gesellschaft ZHT Group s.r.o. hergestellt und
geliefert werden.
2.
Die Garantie von 12 Monaten wird dem Käufer ab dem Verkaufsdatum gewährt und gilt sowohl für
den Motor als auch für die von der Gesellschaft ZHT Group s.r.o. hergestellten und gelieferten
Anwendungen.
3.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Materialfehler und Fehlfunktionen, die durch
Fehler bei der Herstellung verursacht wurden.
4.
Nur autorisierte Servicestellen und Verkäufer sind zur Durchführung von Garantiereparaturen berechtigt.
5.
Ansprüche auf Garantiereparatur können nur geltend gemacht werden, wenn keine
unsachgemäßen Eingriffe in die Konstruktion des Geräts oder dessen Reparatur durch den Kunden
oder eine andere nicht autorisierte Person vorgenommen wurden. Die Garantie wird nur für
Originalteile gewährt.
6.
Ansprüche auf Garantiereparaturen gelten nur für den Erstbesitzer.
7.
Der Hersteller haftet dafür, dass das Produkt während der gesamten Garantiezeit die für den
betreffenden Produkttyp üblichen Eigenschaften und Parameter aufweist und behält sich gleichzeitig
das Recht auf Konstruktionsänderungen ohne vorherige Ankündigung vor.
8.
Der Garantieschein ist nur bei gleichzeitig beiliegendem Dokument über den Verkauf des Produktes gültig.
9.
Der Anspruch auf Garantie erlischt, wenn
a) das Produkt nicht gemäß der Bedienungsanleitung verwendet oder gewartet wurde oder durch
einen anderen unsachgemäßen Eingriff des Benutzers beschädigt wurde.
b) das Produkt unter anderen Bedingungen oder für andere Zwecke als die, für die es bestimmt war,
verwendet wurde. Der Garantieschein kann nicht vorgelegt werden.
c) ein Teil des Produkts wurde durch ein Nicht-Originalteil ersetzt.
d) Schäden am Produkt oder übermäßiger Verschleiß durch unzureichende Wartung verursacht wurden.
e) Schäden am Produkt oder übermäßiger Verschleiß durch Bedienungspersonal bei falscher oder
unsachgemäßer Verwendung verursacht wurden.
f) das Produkt einen Unfall hatte oder durch höhere Gewalt beschädigt wurde.
g) ein Eingriff in die Konstruktion ohne die Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurde.
h) die Mängel durch unsachgemäße Lagerung oder Manipulation des Produkts verursacht wurden.
i) die tatsächliche Anzahl der Betriebsstunden, die Betriebsbedingungen und der tatsächliche
technische Zustand des Geräts zurückgehalten wurden
10. Der Hersteller haftet nicht für Defekte des Produkts, die durch normalen Verschleiß oder durch
die Verwendung des Produkts für andere Zwecke als die, für die es bestimmt ist, entstehen.
11. Die Garantie gilt nicht für:
a) normale Verwendung von Material, das für einen störungsfreien Betrieb erforderlich ist, wie
Ölfüllung, Luftfilter, Zündkerze, Träger usw.
b) Undichtigkeit des Vergasers, dessen Verstopfung, Verstopfung des Kraftstoffsystems durch
Verwendung von verschmutztem, verunreinigtem oder abgestandenem Kraftstoff.
c) Fehlfunktionen und beschädigte Teile, die durch die Verwendung einer unzureichenden Ölmenge,
die Verwendung von verschmutztem Öl und die Verwendung von falschem Öl verursacht werden.
d) Fehlfunktionen, die durch den Einsatz des Gerätes in unzureichend belüfteter (staubiger,
nasser oder anderweitig aggressiver) Umgebung verursacht werden.
e) alle Einstellarbeiten im Zusammenhang mit der allgemeinen Maschinenwartung.
12. Die Garantie gilt ferner nicht für Geräte, die in der Vermietung von Maschinen und Geräten eingesetzt
werden, sowie für Maschinen, die für Werkszwecke verwendet werden.
13. Die Garantie für das Gerät deckt keine Kosten ab, die mit seiner Funktionstüchtigkeit und der
Garantiereparatur zusammenhängen, wie z.B.: Transportkosten, Kosten für Personen- oder
Sachschäden, Entschädigung für Geschäfts- und Zeitverluste, verschiedene Gebühren und andere
Schäden.