Garantie-Urkunde
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegen-
über dem Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von
24Monaten ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kosten-
los ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgaran-
tie für sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Instal-
lation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garan-
tie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kauf-
beleg, mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Mona-
ten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Siemens
über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Siemens Home
and Office Communication Devices
GmbH & Co. KG, Schlavenhorst 66, D-
46395 Bocholt.
u
Weiter gehende oder andere Ansprü-
che aus dieser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Siemens haftet nicht
für Betriebsunterbrechung, entgange-
nen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Infor-
mationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z.B. nach dem Produkt-
haftungsgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Scha-
den begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet
wird.
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Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Anhang
139