2.3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Anlage ist bestimmt für die gewerbliche Nutzung. Wird die Anlage an einem öffentlich zugänglichen
Ort aufgestellt, darf sie nur unter Aufsicht von vom Betreiber autorisiertem Personal betrieben werden.
Die Filteranlage ist bestimmt zum Absaugen und Filtern von Rauchen, die beim Lasern und bei
Lötarbeitsplätzen entstehen.
WARNUNG
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann zu Beschädigungen einzelner
Teile bis hin zu Gefahr für Leib und Leben führen!
Die
Anlage
Schweißrauchen, explosionsfähigen Stäuben und Gasen, hybriden Gemischen, brennenden
oder glühenden Stoffen, Gasen, Wasser usw. Ebenso darf die Anlage nicht in explosiven
Zonen betrieben werden.
Gefahren durch Brandentwicklung.
Wenn es sich bei dem angesaugten Medium um brennbare Rauche / Stäube handelt, muss
der Betreiber im Vorfeld festlegen, welche brandschutztechnischen Maßnahmen zu
ergreifen sind.
2.4. Restrisiko
VORSICHT
Gefährdung durch mögliche Gefahrstoffe im Abluftstrom.
Da von der Anlage keine qualitative Überwachung der Luft im Abluftstrom erfolgt, empfehlen
wir, den Abluftstrom, der aus unserer Anlage kommt, immer in Bereiche zu führen (z.B. nach
draußen ins Freie), in denen keine Lebewesen gefährdet werden. An der Filteranlage muss
dann eine geeignete Abluftleitung angeschlossen werden.
BA_FilterCase-SL_20230808_DE
darf
nicht
eingesetzt
werden
zur Absaugung von ölnebelhaltigen
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08.08.2023