Teil 8: Gewährleistung:
INVOLIGHT Geräte unterliegen den gültigen, gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Informieren Sie sich bei
Ihrem Fachhändler über die gültigen Gewährleistungsbestimmungen. Die folgenden Bedingungen treten mit dem
Kauf eines INVOLIGHT Produktes in Kraft: Nur autorisierte Fachhändler, die von INVOLIGHT bestimmt werden,
dürfen Reparaturen an INVOLIGHT Geräten vornehmen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ein nicht
autorisierter Service, Techniker oder eine Privatperson einen Reparaturversuch unternimmt oder das Gerät öffnet.
Geräte, die innerhalb der Gewährleistungsperiode einen Defekt aufweisen, können zum Zweck der Reparatur oder
des Austausches dem autorisierten Verkäufer zurückgesandt werden. Bitte klären Sie im Falle einer erforderlichen
Reparatur oder eines Austausches den genauen Ablauf für den Rückversand mit dem Verkäufer. Gegebenenfalls
schauen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers, um Informationen über
Gewährleistungsabwicklungen zu erhalten. Verschleißteile werden von der Gewährleistung nur berücksichtigt, wenn
diese bereits bei Auslieferung des Gerätes einen Defekt aufweisen. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht,
wenn das Gerät selbstverschuldet zerstört wurde (z.B. Sturz oder Überspannung). Auch mechanische Defekte wie
abgebrochene Schalter oder Gehäuseteile sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für alle Service–
bzw. Reparaturleistungen kontaktieren Sie bitte den Fachhändler, bei dem das Gerät erworben wurde. Er wird Ihnen
so gut wie möglich weiterhelfen.
Stand: 07/2017 – Technische und optische Änderungen im Rahmen der Produktverbesserung sind – auch ohne
vorherige Ankündigung – vorbehalten.
Für Druckfehler und daraus resultierender Fehlbedienung wird keine Haftung übernommen.
Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren INVOLIGHT Fachhändler!
EG-Konformitätserklärung.
Die von Destilan Deutschland GmbH vertriebenen Geräte entsprechen den grundlegenden Anforderungen und
weiteren relevanten Spezifikationen der Richtlinien EMC Direktive 2014/30/EU und LVD Direktive 2014/35/EU
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