Entsorgung alter NEC-Geräte
Ziel des Recyclings ist es, durch Wiederverwendung, Verbesserung, Wiederaufbereitung oder Rückgewinnung von Material
einen Nutzen für die Umwelt zu erzielen. Spezielle Recyclinganlagen gewährleisten, dass mit umweltschädlichen Komponenten
verantwortungsvoll umgegangen wird und diese sicher entsorgt werden. Um für unsere Produkte die beste Recycling-Lösung zu
gewährleisten, bieten wir verschiedene Recycling-Verfahren und informieren darüber, wie das jeweilige Produkt umweltbewusst
entsorgt werden kann, sobald das Ende der Produktlebensdauer erreicht wurde.
Alle erforderlichen Informationen bezüglich der Entsorgung des Produktes sowie länderspezifische Informationen zu Recycling-
Einrichtungen erhalten Sie auf unserer Website:
https://www.sharpnecdisplays.eu/p/greenvision/en/greenvision.xhtml (in Europa)
https://www.sharp-nec-displays.com/jp/ (in Japan)
https://www.sharpnecdisplays.us/ (in den USA).
Energiesparmodus
Dieser Monitor bietet eine ausgereifte Energiesparfunktion. Wird ein Energiesparsignal an den Monitor gesendet, so wird der
Energiesparmodus aktiviert. Der Monitor wird in einen einzigen Energiesparmodus versetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Adressen:
https://www.sharpnecdisplays.us/ (in USA)
https://www.sharpnecdisplays.eu/p/hq/en/home.xhtml (in Europa)
https://www.sharp-nec-displays.com/global/index.html (Global)
WEEE-Zeichen (Europäische Richtlinie 2012/19/EU in der aktuellen Fassung)
Entsorgung alter Geräte: In der Europäischen Union
Gemäß EU-Gesetzgebung und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten müssen elektrische und
elektronische Geräte, die das links abgebildete Kennzeichen tragen, getrennt vom normalen Hausmüll entsorgt
werden. Dazu gehören auch Monitore und elektrisches Zubehör wie Signal- oder Netzkabel. Befolgen Sie bei
der Entsorgung solcher Produkte bitte die Richtlinien der örtlichen Behörden bzw. erfragen Sie diese bei dem
Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder verfahren Sie ggf. gemäß den geltenden Vorschriften
und Gesetzen bzw. einer entsprechenden Vereinbarung. Die Kennzeichnung elektrischer und elektronischer
Produkte gilt möglicherweise nur in den derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Außerhalb der Europäischen Union
Außerhalb der Europäischen Union informieren Sie sich bitte bei den zuständigen örtlichen Behörden über die ordnungsgemäße
Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte.
Für die EU: Der durchgestrichene Abfallbehälter bedeutet, dass verbrauchte Batterien nicht über den
allgemeinen Hausmüll entsorgt werden dürfen. Es gibt ein getrenntes Sammelsystem für Altbatterien, um die
ordnungsgemäße Behandlung und Wiederverwertung entsprechend den geltenden Vorschriften zu ermöglichen.
Gemäß der Richtlinie 2006/66/EG in der aktuellen Fassung dürfen Batterien nicht auf ungeeignete Weise entsorgt
werden. Die Batterie muss getrennt durch einen örtlichen Entsorger gesammelt werden.
Deutsch-110
Rev. 1